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Ansprache zum Thema Präimplantationsdiagnostik (PID)
am 16. November 2010 - 23. CDU-Parteitag in Karlsruhe

Liebe Delegierte! Verehrte Gäste!
Wir alle spüren: Dies ist eine Debatte, die an die Seele der Partei rührt. Ich bin stolz auf meine Partei, die eine Debatte führt, die uns in dieser Form niemand vorgemacht hat und die uns nur wenige nachmachen werden.

Wir reden hier über sehr lebenspraktische und zugleich sehr grundsätzliche Fragen. Wir haben uns mit ethischen Grundsätzen und Fragen der Rechtsgestaltung gleichermaßen auseinanderzusetzen. Wir alle spüren, wie es Peter Müller gerade ausgeführt hat: Wie immer die Entscheidung ausgeht, sie wird nicht widerspruchsfrei sein. Sie lässt immer Zweifel nach der einen oder der anderen Seite zurück. Deswegen wünscht man sich möglicherweise, das nicht entscheiden zu müssen. Aber – auf diesen Unterschied möchte ich aufmerksam machen – die Frage, ob überhaupt, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt jemand von den Optionen der modernen Medizin Gebrauch macht und wie er die damit verbundenen ethischen Fragen beantwortet, ist zuerst einmal seine ganz persönliche Entscheidung, die ihm niemand abnehmen kann.

Das, was der Gesetzgeber regeln muss, ist die Frage, ob und welche der verfügbaren technischen Möglichkeiten im Rahmen unserer Rechtsordnung erlaubt sein sollen, was bitte schön nicht dasselbe ist, unser Problem allerdings auch nicht verkleinert. Wir müssen zwar nicht heute als Gesetzgeber entscheiden, im späteren Verfahren müssen wir aber auch zu einer gesetzgeberischen Antwort kommen, die den vielfältigen, hier dargestellten Aspekten Rechnung trägt.

Meine Damen und Herren! Liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde!
Ich persönlich habe zunächst auch geglaubt, dass die richtige, konsequente und unseren Grundüberzeugenden entsprechende Entscheidung ein striktes Verbot sei. Ich bin inzwischen sehr zögerlich.

Ich will Ihnen auch sagen: Ich jedenfalls weiß noch nicht, wie ich am Ende eines Gesetzgebungsverfahrens, das ich aus den dargestellten Gründen für unverzichtbar halte, votieren werde, weil ich die möglichen gesetzlichen Ausgestaltungen, die außerordentlich schwierig sind, noch gar nicht kenne und deswegen eine abschließende Abwägung noch gar nicht vornehmen kann. Eine solche Abwägung muss am Ende der Diskussion über die schwierigen, hier angesprochenen Probleme aber so oder so gefunden werden. Diese kann man am Ende für vertretbar oder nicht vertretbar halten, überzeugend oder nicht überzeugend finden.

Meine Zweifel an einem rigiden gesetzlichen Verbot, das regelmäßig mit einer Strafandrohung verbunden ist, sind im Laufe der Beschäftigung mit diesem Thema gewachsen. Natürlich geht es bei Schwangerschaftskonflikten und den Möglichkeiten der PID nicht um den gleichen Sachverhalt. Dass es sich um vergleichbare Sachverhalte handelt, die beide im Rahmen unserer Rechtsordnung ausgehandelt werden müssen, das scheint mir aber schwer bestreitbar zu sein. Meine Damen und Herren! Wie überzeugend wäre eine Rechtsordnung, die den Fötus im Mutterleib weniger schützt als den Embryo in der Petrischale?

Ein Argument, das viele Kolleginnen und Kollegen hier heute vorgetragen haben, halte ich für zutreffend: Die Rechtsordnung, die wir mit Blick auf Schwangerschaftskonflikte haben, entspricht nicht unseren Vorstellungen. Wir hätten sie an manchen Stellen lieber anders.

Dann müssen wir uns aber auch die Frage gefallen lassen: Wie überzeugend ist unser politischer Einsatz gegen die gesetzliche Zulässigkeit von Abtreibungen auch gesunder Föten in den ersten drei Monaten und unser Einsatz gegen die rechtliche Zulässigkeit von Spätabtreibungen, wenn wir gleichzeitig Möglichkeiten verbieten wollen, die bei schweren Erbkrankheiten das Risiko einer Fehlgeburt oder einer Spätabtreibung in erheblichem Umfang verringern oder sogar vermeiden können? Diese Frage müssen wir bitte beantworten.

Meine Damen und Herren! Auch mir wäre es am liebsten, wenn der Parteitag nach dieser grandiosen Debatte die Größe hätte, zu sagen: Wir sind heute nicht in der Lage, das abschließend zu entscheiden. Wir brauchen vor allen Dingen Gestaltungsvarianten, die abstimmungsfähig sind. Wenn aber, was ich für genauso verständlich und nachvollziehbar halte, dieser Parteitag heute ein Signal geben will, auch und gerade an die eigene Bundestagsfraktion, dann würde ich mir wünschen, dass der Parteitag darauf verzichtet, zu dieser Möglichkeit kategorisch Nein zu sagen. Lieber Volker Kauder, wir würden heute keine Tür öffnen. Die Tür ist längst offen.

Seitdem wir die künstliche Befruchtung zugelassen haben, ist die Tür offen. Nun müssen wir die Fragen beantworten, die sich daraus ergeben.

Ich habe Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass eine gerechte Rechtsordnung bei einem aus meiner Sicht unverzichtbaren prinzipiellen Verbot der Manipulation menschlichen Lebens am Anfang und am Ende in absehbaren, schweren, nicht auflösbaren Konfliktsituationen mit Strafandrohungen aufmarschiert, die sie an anderer Stelle der gleichen Rechtsordnung für verzichtbar hält. Liebe Delegierte, deswegen würde ich mir wünschen, dass wir, wenn es heute überhaupt ein Votum gibt, die Fraktion durch Annahme der dritten Variante ermutigen, weiter darüber nachzudenken, ob wir eine Lösung für die Ausgestaltung eines Raumes mit engen Grenzen finden, der trotz eines prinzipiellen Verbots straffrei bleibt.


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