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15. 02. 2017

NL Post Nr. 290: Mit Zuversicht in die nächsten Monate


I. Aktuelle Themen

Mit Zuversicht in die nächsten Monate

Die Parteispitzen von CDU und CSU haben sich letzte Woche in München getroffen und beschlossen, mit einem gemeinsamen Wahlprogramm und unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze in den Wahlkampf zur Bundestagswahl zu ziehen. Entscheidend ist, welches Angebot wir den Bürgerinnen und Bürgern für die nächsten vier Jahre machen, wie wir für einen starken Staat und eine starke Wirtschaft sorgen, wie wir die ländlichen Räume lebenswert gestalten und wie wir die internationale Lage und die Europäische Union in unsicherer Zeit mitgestalten und Orientierung geben. Die Generalsekretäre von CDU und CSU wurden in München beauftragt, den Entwurf für ein Wahlprogramm zu erarbeiten.

In den verbleibenden Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl stehen noch wichtige und große Gesetzesvorhaben zur Beratung und Beschlussfassung an. Hier wollen wir die Handschrift der Union deutlich machen und unser Land weiter voranbringen. Wir werden uns aber auch inhaltlich mit dem SPD-Kandidaten auseinander setzen. Er hat schon für Europa die falschen Rezepte, wie etwa die Vergemeinschaftung der Schulden, und deshalb werden wir ihm auch weiter auf den Zahn fühlen.



Föderalismus weiterentwickeln

In dieser Sitzungswoche beraten wir die umfassende Gesetzesänderung mit Reformen des föderalen Finanzgefüges und der Aufgabenerledigung im Bundesstaat an. Sie verändert nachhaltig die Architektur der Beziehungen zwischen den Ländern und im Bundesländer-Verhältnis.

Vorgesehen ist, den Ausgleich der Finanzkraft der Länder nicht wie bisher durch einen Finanzausgleich unter den Ländern vorzunehmen, sondern im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Die Bundesregierung schlägt vor, dass sich der Bund zu einer zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit erklärt, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Alle Länder stellen sich dadurch besser. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und überwacht die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene. Daneben sind Reformen vorgesehen, um bestimmte Aufgaben besser und effizienter zu erledigen. Dazu gehören eine beim Bund angesiedelte Infrastrukturgesellschaft Verkehr, ein zentrales

Bürgerportal für öffentliche Online-Anwendungen und eine beschränkte Mitfinanzierung der Bildungs-Infrastruktur finanzschwacher Kommunen. Zudem erhält der Bundesrechnungshof zusätzliche Erhebungsrechte durch den Bund, und eine engere Koordination des bundesweiten Steuervollzugs wird eingeführt. Wir werden bei den Beratungen darauf achten, dass die Bundesinteressen gewahrt werden.



Schutz für Polizisten und Rettungskräfte weiter verbessert

Wir setzen in dieser Woche ein unmissverständliches Signal, dass wir Gewalt gegenüber Einsatzkräften nicht hinnehmen. Rabiate Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte nehmen immer mehr zu. Diese Attacken sind völlig inakzeptabel. Endlich ist der Koalitionspartner auf die langjährige Forderung der Union eingeschwenkt, einen besseren Schutz nicht nur in Sonntagsreden einzufordern, sondern auch mit Hilfe des Strafrechts durchzusetzen.

Zukünftig droht Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert. Trägt der Angreifer etwa eine Waffe bei sich, so droht auch dann eine besonders hohe Strafe, wenn er diese nicht verwenden wollte. Die strafrechtlichen Regelungen zum besseren Schutz von Polizei- und Rettungskräften stehen in einer Linie mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung unserer Polizei. Neben der bereits beschlossenen Schaffung von 10.000 neuen Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (u.a. bei Bundespolizei und BKA) schaffen wir die Möglichkeit zum Einsatz sogenannter Bodycams, die Angriffe auf Bundespolizisten eindämmen sollen.



II. Daten und Fakten

Gestiegene Ausgaben für Schüler an öffentlichen Schulen

Jüngst veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 im Durchschnitt 300 Euro mehr für die Ausbildung eines Schülers an öffentlichen Schulen ausgaben als noch im Jahr 2013. Im Bundesdurchschnitt beliefen sich 2014 die Kosten auf 6.700 Euro pro Schüler.
Die höchsten Ausgaben verzeichneten Berlin und Hamburg (je 8.500 Euro), die niedrigsten Schleswig-Holstein (5.800 Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900 Euro). Die weitaus größten Aufwendungen entfielen dabei auf das Personal (ca. 5.500 Euro pro Schüler), gefolgt von Ausgaben für die Unterhaltung von Schulgebäuden, für Lehrmittel und Baumaßnahmen. Unterschiede zeigten sich auch bei den einzelnen öffentlichen Schularten. Während an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7.400 Euro pro Schüler ausgegeben wurden, waren es an beruflichen Schulen rund 4.600 Euro.(Quelle: Statistisches Bundesamt)


Unternehmensinsolvenzen im November 2016 rückläufig

Die deutschen Amtsgerichte verzeichneten im November 2016 1.677 Unternehmensinsolvenzen und damit 10,8 Prozent weniger als im November 2015. Dies bestätigt einen seit Dezember 2015 andauernden Trend, wonach die Zahlen der monatlich registrierten Unternehmensinsolvenzen, nur mit Ausnahme des Monats September 2016, stets niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat waren. Die meisten Unternehmensinsolvenzen im November 2016 meldete das Baugewerbe. Die Amtsgerichte veranschlagten die erwarteten Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen für November 2016 mit knapp 1,2 Milliarden Euro, im Vergleich zu 1,4 Milliarden im November 2015.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Aktuelle Themen aus der Bundeshauptstadt

I. Aktuelle Themen

Mit Zuversicht in die nächsten Monate

Föderalismus weiterentwickeln

Schutz für Polizisten und Rettungskräfte weiter verbessert


II. Daten und Fakten

Gestiegene Ausgaben für Schüler an öffentlichen Schulen

Unternehmensinsolvenzen im November 2016 rückläufig



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