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Festrede auf dem Festakt anlässlich 125 Jahre IG Metall „Gemeinsam für ein gutes Leben“
Frankfurt am Main, 4. Juni 2016

Sehr geehrter Herr Hofmann, Frau Benner,
meine Damen und Herren Abgeordneten, Staatssekretäre,
sehr geehrte Repräsentanten der Sozialpartner, der Verbände der Wissenschaft, der Religionsgemeinschaften,
verehrte Gäste,

Geburtstage sind eine willkommene Gelegenheit, dem jeweiligen Jubilar zu gratulieren, Dank und Respekt zu sagen für das, was er geleistet, jedenfalls erfolgreich hinter sich gebracht hat, gute Wünsche mit auf den Weg zu geben für die Strecke, die er nun vor sich hat. Dieser schönen Tradition will ich mich natürlich gerne anschließen. Ich tue das nicht nur persönlich, sondern im Namen der Mitglieder des Deutschen Bundestages als der parlamentarischen Vertretung des ganzen Volkes.

Allen Verfassungsorganen des demokratischen Deutschland ist die überragende Bedeutung sehr bewusst, die die Sozialpartner für die innere Verfassung unseres Landes, seine Leistungsfähigkeit und seine Entwicklungsperspektiven haben. Ohne das Engagement der Gewerkschaften sähe unser Land anders aus, und sicher nicht besser. Dass sich unser Land nicht nur ökonomisch, aber auch und gerade auch ökonomisch, erkennbar in einer deutlich besseren Verfassung befindet als viele unserer Nachbarländer – vom Rest der Welt gar nicht zu reden – das hat ganz sicher auch und ganz wesentlich mit der gelebten, gelegentlich komplizierten, aber sehr vitalen Sozialpartnerschaft zu tun, die die Geschichte dieser Republik begleitet und geprägt hat. Und deswegen ist das heutige stolze Jubiläum nicht nur ein Anlass zum Glückwunsch, sondern auch zum Dank für diesen respektablen Beitrag zur Entwicklung unseres Landes.

Ich befinde mich jetzt in der etwas komplizierten Situation - Sie alle übrigens auch - dass meine angekündigte Festrede ziemlich genau zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem sie nach dem Ablaufplan der Veranstalter unbedingt zu Ende sein sollte. Das wäre dadurch zu lösen, dass Sie mit donnerndem Applaus das, was ich bisher gesagt habe, auch für völlig ausreichend erklären. Dann müsste allerdings die Musik, die für den Schluss noch einmal vorgesehen war, unverzüglich wieder bestellt werden, die darauf wiederum gar nicht eingerichtet ist.

Ich habe mir deswegen vorgenommen, ich trage jetzt nicht alles vor, was zu diesem Anlass eigentlich unbedingt hätte vorgetragen werden müssen. Beispielsweise lasse ich alle die freundlichen Bemerkungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung und gegen das Sozialistengesetz weg, die ich eigentlich hätte vortragen wollen, aber die Sigmar Gabriel sowieso nicht mehr hört. Ich habe natürlich registriert, dass seine Generalsekretärin noch da ist, aber sie hat keinen Block auf dem Schoß, um mitzuschreiben, so dass ich auch insoweit ziemlich illusionslos bin.

Ich fange mal ganz vorsichtig an, meine Damen und Herren. Heute auf den Tag genau vor 134 Jahren am 04.06.1882, wurde Karl Valentin geboren. Der war, soweit ich weiß, nie IG Metall-Mitglied, dennoch ein anständiger Kerl und vor allem ein kluger Beobachter und Kritiker seiner Zeit. Von Karl Valentin stammt der schöne und viel zitierte Satz „Die Zukunft war früher auch besser“. Dieser Satz ist nicht ganz so witzig, wie er sich anhört. Jedenfalls eignet er sich für solche Jubiläen - wie ich finde - in einer vorzüglichen Weise, darüber nachzudenken, was sich von damaligen Zukunftserwartungen und heutigen Gegenwartsängsten auf einer solchen Wegstrecke tatsächlich und in welche Richtung verändert hat. Ein paar Hinweise möchte ich gerne geben:

Als der deutsche Metallarbeiterverband im Juni 1891 gegründet wurde, war Otto von Bismarck als Reichskanzler schon seit einem Jahr entlassen. Entlassen von dem jungen, ehrgeizigen, politisch mäßig begabten, neuen deutschen Kaiser Wilhelm II. Und schon kurze Zeit danach wurde deutlich, dass der erfolgreiche Kanzlersturz nicht unbedingt eine durchgreifende Verbesserung für das Land war - eine Erfahrung, die wir übrigens in späteren Phasen der deutschen Geschichte auch gelegentlich gemacht haben.

Ich will anknüpfen an die Bemerkungen Ihres Vorsitzenden zur Sozialgesetzgebung, die genau in den Jahren zum vorläufigen Abschluss kamen, in denen der Metallarbeiterverband gegründet wurde. Denn im gleichen Jahr, zum 01. Januar 1891, war mit der gesetzlichen Rentenversicherung die dritte der gesetzlichen Sozialversicherungen in Kraft getreten, die nicht nur für die damalige Zeit Bedeutung gehabt haben, sondern die zur Grundlage unseres modernen Verständnisses eines Sozialstaates geworden sind.

Bei jeder historischen Einordnung liegt es nahe darauf hinzuweisen, dass, wenn es überhaupt so etwas gibt wie einen deutschen Beitrag zu unserem modernen Staatsverständnis, es der Sozialstaat war. Die Demokratie haben wir nicht erfunden. Parlamente gab es anderswo viel früher als in Deutschland. Auch die Republik wurde anderswo früher ausgerufen. Es gab auch Rechtsstaaten und Bundesstaaten anderswo eher als in Deutschland. Was in Deutschland entstanden ist, ist die Vorstellung eines Sozialstaates. Und bei allen Brüchen der Geschichte ist dieses Konzept nicht nur erhalten geblieben, sondern kontinuierlich weiter entwickelt worden. Und wie groß der Abstand zwischen der damaligen und der heutigen Situation ist, wird nicht nur mit Blick auf die Rentenversicherung deutlich, die 1891 in Kraft getreten ist. Sie schuf im Übrigen einen Rentenanspruch ab dem 71. Lebensjahr und sie galt für etwa 10 Prozent der Bevölkerung. Neunzig Prozent waren nicht in dieses gesetzliche System der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und jetzt der Alterssicherung einbezogen. Und die Dimensionen werden erst richtig deutlich, wenn man sich daran erinnert, dass die Lebenserwartung eines 60-jährigen Mannes damals noch 12 Jahre betrug. Zynisch formuliert: er starb rechtzeitig, bevor er den Anspruch realisieren konnte, den der Staat gerade gesetzlich begründet hatte. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer lag damals bei 36 Jahren. Die Zukunft war damals ganz sicher besser als die Gegenwart.

Wir haben im Laufe dieser 125 Jahre, wir alle gemeinsam, manches auf den Weg gebracht und möglich gemacht, was damals für völlig ausgeschlossen gehalten worden wäre.

Es ist auch mehr als ein interessantes historisches Aperçu, dass im gleichen Jahr 1891, wenige Wochen vor der Gründungsversammlung des Metallarbeiterverbandes, der damalige Papst Leo XIII. mit seiner Sozialenzyklika „Rerum novarum“ die Verpflichtung des Staates erklärte, sich für die Arbeiter einzusetzen und ihnen ausdrücklich das Recht zubilligte, sich in Interessenvertretungen zusammen zu schließen. In der gleichen Enzyklika hatte er übrigens den Sozialismus wie den Kommunismus als Gesellschaftsmodelle verworfen. Es hat mehr als anekdotischen Reiz, dass der heutige Papst den Kapitalismus als Gesellschaftsordnung für ungeeignet hält, was wiederum zusätzliche Überlegungen zu der Frage nahelegt, ob die Zukunft denn damals oder heute wirklich besser zu werden schien.

Eigentlich hatte ich jetzt noch einen Hinweis extra für Sigmar Gabriel mitgebracht - der leider schon weg musste. Also: im gleichen Jahr 1891, am 21. Oktober, das wissen natürlich alle anwesenden Sozialdemokraten, wurde das Erfurter Programm beschlossen. Damit rückte die SPD von dem eher reformorientierten Gothaer Programm von 1875 ab und erhöhte bei den folgenden Reichstagswahlen prompt ihr Wahlergebnis auf: 23,4 Prozent!

So, jetzt entfällt der gesamte Teil, was dazwischen bis zur Gründung der Bundesrepublik passiert ist, und ich steige erst wieder ein, als der gerade gegründete Deutsche Gewerkschaftsbund in seinem Münchner Programm von 1949 aus zweifellos guten Gründen die Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft eingefordert hat. Die hat dann zweifellos auch stattgefunden. Und zu dieser Neuordnung gehört ganz gewiss und auch an ganz zentraler Stelle die Mitbestimmungsgesetzgebung, die schon der erste Bundestag zum Leidwesen der Arbeitgeber auf besonderen Wunsch der Gewerkschaften nach einer durchaus hochstreitigen Auseinandersetzung auf den Weg gebracht hat. Das war im April 1951, sechzig Jahre nach der Gründung des Metallarbeiterverbandes.

Das Gesetz war, wie viele andere danach auch, ein Kompromiss, kunstvoll verhandelt zwischen dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem damaligen DGB-Vorsitzenden Hans Böckler. Die IG Metall hatte daran nachweislich einen großen Anteil. In einer Urabstimmung hatten sich nicht weniger als 96 Prozent der Metaller streikbereit erklärt, was die Durchsetzung dieses Anliegens angeht.

Ich muss jetzt auch weglassen, was es an lohnenden Betrachtungen zum besonderen Glanz und gelegentlichen Elend der Montanmitbestimmung zu sagen gäbe. Ich begnüge mich mit dem Hinweis: Damals waren deutlich mehr als hundert Unternehmen von dieser paritätischen Mitbestimmung mit Stichentscheid eines neutralen Aufsichtsratsmitglieds erfasst, heute sind es vielleicht noch zwanzig, falls überhaupt. Und da ich jetzt alles streiche, was ich ohnehin für heute nicht vorbereitet habe, empfehle ich Ihnen jedenfalls gemeinsam, den Gewerkschaften wie den Gesetzgebern, zum weiteren Nachdenken, ob es wirklich der Weisheit allerletzter Schluss ist, dass mit dem Auslaufen des Bergbaus und dem Rückgang der Stahlindustrie dieses Mitbestimmungsmodell in die Geschichtsbücher wandert. Und den erkennbar nicht restlos begeisterten Arbeitgebervertretern empfehle ich einen Blick in den Bericht der Biedenkopf-Kommission, die von der ersten großen Kommission 1967 um die Evaluierung dieses Modells gebeten worden war, mit einem einschlägigen, aber dann in der Versenkung verschwundenen Ergebnis.

Ich muss nicht mehr vortragen, was der Vorsitzende zu Recht als wesentliche Beiträge der Gewerkschaft zur Weiterentwicklung des deutschen Sozialstaates hervorgehoben hat. Ja, es ist unübersehbar, unbestreitbar und im Ganzen auch gut und richtig gewesen. Von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über Urlaubsansprüche bis zu Arbeitszeitverkürzungen ist vieles in der Sozialpartnerschaft entwickelt und durchgesetzt worden, das nicht gesetzlich geregelt werden musste. Und ich empfinde es keineswegs als Verbesserung der Lage, dass heute der Gesetzgeber zunehmend zur Regelung der Sachverhalte aufgefordert wird, die auch nach unserer Überzeugung von den Sozialpartnern sehr viel besser und treffgenauer geregelt werden könnten als von den Gesetzgebern.

Die Gewerkschaften, die Sozialpartner insgesamt, aber auch der Gesetzgeber sind heute zunehmend mit der Frage beschäftigt: Was bedeuten eigentlich die Technologiesprünge in der Arbeitswelt für die Zukunft der Beschäftigung? Die Frage ist übrigens auch nicht so neu, wie sie gelegentlich dargestellt wird. Schon der große John Maynard Keynes hat sich bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts, in den letzten Jahren der unglücklichen Weimarer Republik, mit dieser Frage beschäftigt und 1928 prognostiziert, dass die Menschen in 100 Jahren, - da sind wir jetzt ungefähr, das sind nochmal gerade zehn Jahre in seinem Prognosezeitraum - dass die Menschen in 100 Jahren nur noch 15 Stunden in der Woche arbeiten würden und ihr größtes Problem dann darin bestünde, die übrige Zeit sinnvoll zu nutzen. Er sah – Zitat – eine „technologische Arbeitslosigkeit“ voraus. „Hiermit ist die Arbeitslosigkeit gemeint, die entsteht, weil unsere Entdeckung von Mitteln zur Einsparung von Arbeit schneller voranschreitet als die Fähigkeit, neue Arbeit zu finden.“ Das kommt uns vertraut vor. Würde das heute in irgendeinem Interview ohne Kenntlichmachung des Zitats erscheinen, würden viele sagen „Ja, so wird’s wohl kommen“. So kam es aber nicht. Die Arbeitszeit ist seitdem deutlich reduziert worden, aber die Vorhersage ist nicht in Erfüllung gegangen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist nie höher gewesen, als sie gegenwärtig ist. Gleichzeitig hat sich auch das Arbeitsvolumen ausgeweitet, zuletzt auf 59 Milliarden Stunden im Jahr. Das ist der höchste Stand seit 25 Jahren.

Also, auch hier sind die Zusammenhänge zwischen Technologie und Beschäftigung offenkundig komplexer, als sie nicht nur damals, sondern auch heute immer mal wieder eingeschätzt werden. Ich lese immer mit einer Mischung aus Entsetzen und Amüsement die Spekulationen hochbezahlter Experten, wie viel Prozent der Beschäftigten in wie vielen Jahren ganz sicher durch den Fortschritt von Wissenschaft und Technik ihren jeweiligen Berufen nicht mehr nachgehen können, und teile völlig die Einschätzung, die Sie, Herr Hofmann, vor ein paar Wochen in einem Interview so formuliert haben: „Ja, wer heute behauptet zu wissen, was dies in 20 oder 30 Jahren im Saldo für die Zahl der Arbeitsplätze bedeutet, kann im Zirkus auftreten. Seriös ist das nicht“.

Meine Damen und Herren, es ist jetzt auch schon wieder gut 100 Jahre her, seit Max Weber mit der ihm eigenen, maßstabsetzenden Prägnanz die inneren Zusammenhänge zwischen der protestantischer Ethik und dem Geist des Kapitalismus analysiert und öffentlich dargelegt hat. Seitdem hat sich nach meiner Wahrnehmung der Geist des Kapitalismus noch dynamischer entwickelt als die protestantische Ethik. Das kann ich jetzt auch nicht im Einzelnen vertiefen.

Jedenfalls haben wir seit dieser Zeit, und insbesondere in den letzten Jahren, eine Reihe von interessanten, gelegentlich auch besorgniserregenden Erfahrungen über die Verselbstständigung von Wettbewerbssystemen im Allgemeinen und von Finanzmärkten gemacht. Die Turbulenzen, die wir dabei beobachtet und durchgemacht haben, haben im Übrigen nicht nur Bilanzen ruiniert, sondern auch Biographien. Deswegen kann es keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass wir eine nüchterne Bestandsaufnahme benötigen. Nicht nur von dieser oder jener konkreten Zahl und dieser und jener gelegentlichen Insolvenz, sondern von der Architektur unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systems und seiner Zukunftstauglichkeit unter den zweifellos veränderten Bedingungen von Digitalisierung und Globalisierung.

Sie, Herr Hofmann, haben davon gesprochen - und es kann jedenfalls kein Zweifel daran bestehen, dass diese beiden Veränderungen nicht erst seit Beginn des 21. Jahrhunderts, aber ganz sicher für die überschaubare Zukunft des 21. Jahrhunderts wesentliche Rahmenbedingungen für politisches wie sozialpartnerschaftliches Handeln darstellen werden. Von den vielen damit verbundenen Aspekten will ich ganz knapp auf drei wenigstens aufmerksam machen:

Einmal auf die Folgen, die das für das Verhältnis von Ökonomie und Ethik haben könnte und sollte, zweitens auf das Verhältnis von Gleichheit und Ungleichheit und drittens für das Verhältnis von Staat und Markt. Natürlich reicht jeder dieser drei Aspekte völlig aus, die Zeitmaße eines Festvortrages auszufüllen, die mir aus den genannten Gründen abhandengekommen sind. Deswegen bitte ich um Generalabsolution, wenn das alles ein bisschen vorläufig bleibt.

Ich will beginnen mit einem Positionspapier des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände, in dem schon vor ein paar Jahren unter dem Titel „Wirtschaft mit Werten - für alle ein Gewinn“ der schöne Hinweis zu finden war: „Gutes Wirtschaften setzt sich zusammen aus ethisch und ökonomisch richtigen Handeln.“ Ende des Zitats. Nun werden Sie vermutlich, wie ich auch, noch nie jemanden getroffen haben, der diesem hoffnungslos richtigen Satz widersprechen würde. Aber Sie werden, wie ich, den Eindruck haben, dass damit keine der wirklichen Fragen beantwortet, sondern allenfalls gerade mal gestellt ist. Was hat man sich unter ökonomisch vernünftigen Handeln vorzustellen? Was hat man sich unter ethisch verantwortlichem Handeln vorzustellen? Ja und was macht man dann, wenn es nicht offenkundig zur Deckung zu bringen ist? Was hat dann eigentlich Vorrang? Ein für alle Mal oder nach welchen im Einzelnen zu benennenden, tarifvertraglich nicht geregelten, auch vom Gesetzgeber noch nicht abschließend entschiedenen Kriterien?

Es hat natürlich mit den konkreten Erfahrungen der letzten Jahre zu tun, dass es überhaupt in Deutschland seit geraumer Zeit Diskussionen über ethische Bedingungen wirtschaftlichen Handelns gibt. Der aus meiner Sicht erfreuliche Aspekt dieser Diskussion besteht darin, dass ein Thema wieder entdeckt worden ist, das jahrelang vernachlässigt wurde. Der nicht gleich erfreuliche Aspekt ist, dass es Anlässe gibt, die diese Fragestellung reaktiviert haben. Oder anders formuliert: wir haben über eine beachtliche Zeit, gerade in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, alle miteinander den Eindruck gehabt, insbesondere auch unter dem Eindruck unserer Sozialgesetze, der Mitbestimmungsgesetze, der Sozialpartnerschaft, dass zwischen Ethischem und Ökonomischem kein Graben besteht, schon gar kein unüberbrückbarer Graben. Und schon in jüngerer Vergangenheit haben wir den Eindruck gewonnen, dass sich hier Diskrepanzen auftun, und dass darüber mindestens geredet werden muss und möglichst auch Vereinbarungen und neue Regeln gefunden werden müssen, diese stärker miteinander zu verbinden.

Zweites Stichwort: „Gleichheit und Ungleichheit“. Es gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit, gerade auch moderner demokratisch verfasster Gesellschaften, dass sie sich normativ durch den für unantastbar erklärten Gleichheitsgrundsatz legitimieren und gleichzeitig statistisch ein wachsendes Maß an Ungleichheit aufweisen.

Das ist unter vielerlei Gesichtspunkten eine spannende Frage. Wie kommen Gesellschaften eigentlich damit zurecht, dass sie das Gleichheitsprinzip für konstitutiv halten und gleichzeitig feststellen, dass statistisch die Ungleichheit in unserer Gesellschaft zunimmt, insbesondere die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen? Interessanterweise hat niemand Zweifel, dass die Intelligenz ziemlich gleichmäßig verteilt ist. Bei anderen Formen der Ungleichheit sind die Unterschiede jedenfalls augenfälliger, wobei ich übrigens ohne jeden Ehrgeiz der Vertiefung auf einen Nicht-Nebenaspekt aufmerksam machen will, der fast gar nicht zum Gegenstand öffentlicher Debatten wird. Es gehört für mich durchaus zu den diskussionswürdigen Erfahrungen in der Neuzeit, dass das Wachstum an Ungleichheit in solchen Staaten besonders groß ist, die nach ihrem ideologischen Selbstverständnis den Gleichheitsgrundsatz für noch wichtiger halten als das Freiheitsprinzip. Im Klartext: Die Einkommens- und Vermögensverteilung ist heute in China noch ungleicher als in den Vereinigten Staaten. Das eignet sich nun absolut nicht für eine Festrede, wird deswegen auch jetzt nicht weiter verfolgt, zumal wir genug eigene Hausaufgaben in diesem Zusammenhang zu lösen haben.

Ich will Ihnen, auch etwas verkürzt, wie angekündigt, meine Einschätzung sagen. Die meisten Menschen kommen nach meiner persönlichen Erfahrung im Großen und Ganzen mit der Erfahrung von Ungleichheit relativ gut zu Rande, was wahrscheinlich damit zusammenhängt, dass sie buchstäblich von Kindesbeinen an die Lebenserfahrung machen, dass die Menschen nicht alle gleich sind. Zum Problem wird Ungleichheit aber immer dann, und insbesondere im Kontext zur demokratisch verfassten und marktwirtschaftlich geregelten Ordnung, wenn es keinen plausiblen und erkennbaren Zusammenhang mehr gibt zwischen individueller Leistung und individuellem Einkommen und Vermögen. Und schon gar dann, wenn der Eindruck entsteht, dass selbst bei verweigerter Leistung oder bei nachgewiesener Fehlleistung die Bezahlung oder Abfindung besonders üppig ausfällt.

Und da ich hier leider nicht über ein theoretisches Problem rede, sondern über ein praktisches, reden wir über eine der akuten, ärgerlichen Reibungen und Herausforderungen zwischen einem normativen Prinzip der Gesellschaft und der tatsächlichen Realität. Dabei dürfen im Übrigen auch nicht die beachtlichen Vergütungen für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und die erstaunliche Diskrepanz übersehen werden, die es in der Zwischenzeit in dem Durchschnittseinkommen von Beschäftigten und den Vorstandsetagen desselben Unternehmens gibt, die jedenfalls in Aktiengesellschaften, regelmäßig von mitbestimmten Aufsichtsräten unter maßgeblicher Beteiligung von Gewerkschaften zustande kam. Und dass die noch erstaunlicheren Bonusregelungen nicht nur im Bankensektor, sondern auch in der Automobilindustrie, auch unter aktiver Mitwirkung der IG Metall, zustande gekommen sind. Es kann deswegen nicht überraschen – der Beifall hält sich in Grenzen, das war in der Vorbereitung eingepreist - es kann jedenfalls nicht überraschen, dass die Zweifel an der Einkommens- und Vermögensverteilung ihrer Gerechtigkeit in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind.

Wir haben jetzt seit vielen Jahren in allen Umfragen eine beachtlich stabile Mehrheit, die zwischen zwei Dritteln und knapp drei Vierteln der Befragten liegt, die die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland ungerecht findet. Dies gilt übrigens für die Anhänger und Wähler aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ohne Ausnahme. Dass jedenfalls die Leistungsdifferenzen in unserer Gesellschaft bei weitem nicht so groß sind wie die Einkommens- und Vermögensdifferenzen, ist evident. Und die Frage ist: Ob wir das für naturgesetzlich halten? Und wenn nicht, ob wir das ändern wollen? Und wenn ja, wer dann dafür zuständig ist? Wobei wir dann wiederum bei der schönen Frage sind, ob man das besser den Sozialpartnern überlässt oder auf gesetzliche Regelungen wartet, die ich aus den vorhin angedeuteten Gründen ausdrücklich nicht empfehlen kann.

Drittes und letztes Stichwort. Wir müssen ganz offenkundig grundsätzlich über das Verhältnis von Staat und Markt neu nachdenken. Wir müssen das deswegen dringender tun, als wir in den letzten Jahren, sagen wir mal 20 Jahren, eine schleichende Veränderung der ökonomischen Grundverfassung unserer Gesellschaft erlebt haben, auf die unsere Regelsysteme, sowohl die Regelsysteme des Staates wie die der Tarifpartner, jedenfalls nicht hinreichend eingerichtet sind.

Ich will das nur an zwei Zahlen verdeutlichen, was ich mit der wirklich grundlegenden Veränderung der ökonomischen Grundverfassung unserer Gesellschaft, natürlich auch anderer vergleichbarer Volkswirtschaften, meine. Vor etwas mehr als zwanzig Jahren, Anfang bis Mitte der 90er Jahre betrug das damalige Weltsozialprodukt, also die Summe aller auf diesem Globus erreichten Dienstleistungen, etwa 25 Billionen US Dollar. Die Summe der Finanzprodukte, der wie wir das heute vornehm nennen, „synthetischen Finanzprodukte“, weil sie ohne jeden konkreten Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen entwickelt und abgewickelt werden, betrug damals drei Billionen US Dollar. Mit anderen Worten: Damals war das Sozialprodukt der Güter- und Dienstleistungen ungefähr 8-mal so groß wie das Volumen der Finanzmärkte mit ihren synthetischen Finanzprodukten. Zwanzig Jahre später nach der großen Weltfinanzkrise beträgt das Weltsozialprodukt etwa 70 Billionen US Dollar. Es hat sich also in diesen zwanzig Jahren etwa verdreifacht. Und das Volumen der Finanzprodukte beträgt weltweit mehr als 600 Billionen US Dollar. Es hat sich also in dieser Zeit verzweihundertfacht. Während die aus genau diesem Grunde wiederentdeckte Realwirtschaft damals noch 8-mal so groß war wie die virtuelle Wirtschaft, ist jetzt die virtuelle Wirtschaft etwa 10-mal so groß wie die Realwirtschaft. Man muss nicht mehrere Semester Volkswirtschaft studiert haben, um zu begreifen, was das für die Hebelwirkungen in der ökonomischen Verfassung der Welt bedeutet, in der wir leben. Aber ich habe den begründeten Eindruck, dass wir das bis heute nicht aufgearbeitet haben.

Ich weiß, dass es Leute gibt, die das für eine Errungenschaft halten. Ich halte das für ein Verhängnis. Jedenfalls halte ich es für ein Thema, über das wir dringend reden müssen und von dem ich auch fest überzeugt bin, dass es so nicht bleiben kann, wie es jetzt ist.

Eine der aus meiner Sicht unvermeidbaren Folgen ist, dass wir die Wiederherstellung staatlicher Aufsicht und staatlicher Zuständigkeit in Wettbewerbszusammenhängen brauchen, die sich längst verselbstständigt haben und zu einer Akkumulation von Risiken führen, mit denen die Verursacher nachweislich überfordert sind. Das, was auf den Finanzmärkten auch in Deutschland in den letzten Jahren stattgefunden hat, hat in ausschließlich oder ganz überwiegend individueller unternehmerischer, privatwirtschaftlicher Verantwortung stattgefunden, und die sich daraus ergebenen Folgen sind mit einer erstaunlichen Regelmäßigkeit bei immer häufigerer Überforderung der Verursacher an den Staat weitergereicht worden.

Es gibt ein schönes Zitat von Wolfgang Streeck, dem langjährigen Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung der Universität Köln. Der hat schon vor ein paar Jahren in einem Aufsatz zu diesem Zusammenhang folgende denkwürdige Formulierung gefunden. „Zu behaupten, dass die Wirtschaft mehr von Wirtschaft verstünde als die Politik, erfordert Mut angesichts des verzweifelten Verlangens höchstbezahlter Banker nach staatlicher Entsorgung ihrer toxischen Produkte, des Rufs ganzer Industrien nach staatlichen politischen Rettungsschirmen, sowie schlagartiger Bekehrung liberaler Politiker und Ökonomen zu den Vorzügen defizitfinanzierter Konjunkturprogramme.“

Wir haben hier mindestens einen beachtlichen Erklärungsbedarf. Nach meiner Überzeugung auch einen beachtlichen Handlungsbedarf, der sowohl mit praktischen wie mit ethischen Dimensionen zu tun hat. Der Frage nämlich, unter welchen Bedingungen soll eigentlich in den nächsten 125 Jahren in diesem Land Wertschöpfung stattfinden? Ich behaupte: Das, was auf den Finanzmärkten stattfindet, hat mit nachhaltiger Wertschöpfung überhaupt nichts zu tun. Jedenfalls immer weniger. Was man spätestens daran erkennt, dass die vermeintliche Wertschöpfung dieser Art von Finanzakrobatik sich nur so lange hält, wie die Einbildung bleibt, dass es sich um Wertschöpfung handelt. Sobald diese Einbildung, aus welchen Gründen auch immer kollabiert, kollabiert das System, weil sich herausstellt, dass dahinter keine Substanz steckt.

Wenn diese Form von virtueller, wie ich glaube, simulierter Wertschöpfung, inzwischen das 10-fache Volumen der Transaktionen einer hochentwickelten Volkswirtschaft hat, dann gibt es erheblichen Handlungsbedarf. Und darüber nachzudenken ist nicht nur eine Frage an den Gesetzgeber. Es ist auch eine Frage an die Wirtschaft. Es ist auch und gerade auch eine Frage an die Sozialpartner, schon gar bei dem Verständnis einer Staats- und Gesellschaftsordnung, wie wir sie gemeinsam in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben.

Meine Damen und Herren: Ja, für uns ist die Zukunft sicher besser als damals. Dass unsere Zukunft besser sein wird als die Gegenwart, ist so sicher nicht. Aber sicher möglich. Es hängt von unserem Engagement ab. Und von den Orientierungen, an denen sich unser Engagement entlang entrichtet. Und deswegen verbinde ich meine herzliche Gratulation für dieses stolze Jubiläum mit dem dringenden Wunsch, der dringenden Bitte an die IG Metall im Besonderen, an die Gewerkschaften im Allgemeinen und die Sozialpartnerschaften, sich dieser Herausforderung anzunehmen. Gemeinsam. Für ein gutes Leben.


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