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"Wir hängen nicht nur Plakate"
Beitrag für die FAZ, 5. September 2016
"Wir hängen nicht nur Plakate“ - dieser Wahlwerbung der Partei "Die Rechte“ konnte kaum entgehen, wer im Frühjahr durch Sachsen-Anhalt reiste. Wahlkämpfe, wie zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern und derzeit in Berlin, sind regelmäßig Zeiten der Konfrontation und verbalen Zuspitzung. In seiner perfiden Mehrdeutigkeit veranschaulicht der Wahlslogan der Partei "Die Rechte“ auf unappetitliche Weise die Geschmacklosigkeiten, die nicht allein in Wahlkampfzeiten das Sprechen über Politik erschweren und die politische Auseinandersetzung zu vergiften drohen.
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung wurden eingestellt, dabei hat die bewusste Grenzüberschreitung nicht nur bei bekennenden Extremisten längst Methode. Auch die wiederholten Verbalattacken auf Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck, der in Sachsen als "Volksverräter“ beschimpft wurde, zeigen, dass es sich dabei nicht um ein vorübergehendes Phänomen handelt.
Ausbrüche dieser Art mehren sich, zuletzt nach der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages gegenüber Abgeordneten türkischer Abstammung. In einem im Netz kursierenden Video wurden sie mit ihren Familien und Wohnorten vorgestellt, musikalisch unterlegt mit Klängen, die in Fernsehkrimis die Annäherung des Mörders an sein Opfer ankündigen. Politiker und immer häufiger auch Journalisten sind längst zur Zielscheibe von Anfeindungen geworden, bei denen die Grenze zwischen Gewaltandrohung und Gewaltausbruch verwischt.
In der Demokratie sind Kritik und leidenschaftlicher Streit in der Sache nicht nur erlaubt, sondern erwünscht und unabdingbar. Aber ein hasserfülltes politisches Klima mit pauschalen Vorurteilen und negativen Stereotypen kann für die Demokratie zur Gefahr werden - und entmutigt manche, vor allem ehrenamtlich Aktive, die sich für unser Gemeinwesen engagieren.
Eine Bestandsaufnahme: In den vergangenen Monaten haben Journalisten wie Politiker verbale Entgleisungen, Drohungen, handfeste Übergriffe öffentlich gemacht und ihre Erfahrungen im Umgang der Justiz damit geschildert. Nach Medienrecherchen gab es zwischen 2010 und 2015 fast 500 Angriffe mit meist rechtsextremem Hintergrund allein auf Wahlkreisbüros und Geschäftsstellen von Parteien - Tendenz steigend. Das Bundeskriminalamt nimmt pro Tag eine Straftat gegen Amts; oder Mandatsträger auf, die Zahl der Übergriffe hat sich binnen eines Jahres verzigfacht. Auch der Verfassungsschutz sieht Politiker besonders im Visier der Rechtsextremen und beobachtet dabei eine "zunehmende Anschlussfähigkeit“ extremen Gedankenguts sowie eine steigende Akzeptanz von Militanz und Gewalt in Teilen der Bevölkerung.
In Baden-Württemberg wurden im ersten Vierteljahr zwanzig Straftaten gegen Amtspersonen registriert. In Mecklenburg-Vorpommern haben Unbekannte nur wenige Tage vor der gestrigen Landtagswahl einen Brandanschlag auf das Haus der Landesjustizministerin verübt. In Sachsen waren die Wahlkreisbüros von Bundestagsabgeordneten immer wieder Ziel von Attacken, allein die Büros einer Linken-Abgeordneten mehr als zwei Dutzend Mal. Auch AfD-Kandidaten erhielten Morddrohungen, Räume der Partei wurden mit Farbbeuteln und Steinen beworfen. Der rheinland-pfälzische AfD-Fraktionsvorsitzende wurde jüngst auf offener Straße angegriffen und ins Gesicht geschlagen.
Eine Studie des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit zählte 2015 mindestens 29 Angriffe auf Medienvertreter im Zusammenhang mit Pegida-Veranstaltungen, in Berlin wurde ein Journalist auf offener Straße niedergeschlagen, der mit einer Kolumne den Hass des Angreifers auf sich gezogen hatte. Der Mitteldeutsche Rundfunk lässt Reporter und Kamerateams bei der Berichterstattung über Pegida-Demonstrationen aus gegebenem Anlass besonders schützen.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker überlebte eine Messerattacke im Kommunalwahlkampf nur knapp. Dieser Anschlag wie der Mord an der britischen Parlamentarierin Jo Cox während der Brexit-Kampagne in Großbritannien zeigen auf erschütternde Weise, wie sich in einem Klima extremer Polarisierung Fanatiker zur Selbstjustiz berufen fühlen. Die Angreifer nehmen ausdrücklich politische Motive für sich in Anspruch, als könne dies die Anwendung brutaler Gewalt rechtfertigen.
Der Rechtsstaat ist zum Schutz der Demokratie gefordert. Dabei darf er sich die Übertreibungen nicht erlauben, mit denen er selbst konfrontiert wird. Aber er verliert seine Autorität, wenn er Opfern den Schutz verweigert, den sie mit Recht erwarten. Doch während die Zahl der Übergriffe signifikant steigt, bleibt nicht nur die Aufklärungsquote erschreckend niedrig; es fehlt vor allem an konsequenter juristischer Aufarbeitung. Wer die Grenzüberschreitungen nicht einfach hinnehmen will und zur Anzeige bringt, erlebt zögerliche, lang andauernde Ermittlungen. Wo Ermittlungsbehörden aber desinteressiert oder hilflos erscheinen, wird nicht nur das Rechtsempfinden der Betroffenen strapaziert, vor allem wird ihnen der Mut genommen, sich aktiv zur Wehr zu setzen. Täter hingegen können sich in der Erwartung, dass ihre Vergehen keine spürbaren Rechtsfolgen nach sich ziehen, auch noch bestärkt fühlen.
Im Falle der 26 Mal attackierten Wahlkreisbüros der Abgeordneten der Linken kam nur ein einziger Übergriff zu Anklage und Verurteilung - der Täter war einschlägig vorbestraft und wegen mehrerer Delikte, darunter auch das Tragen verfassungsfeindlicher Symbole, angeklagt. Mit Hakenkreuzen versehene Briefe an Bundestagsabgeordnete haben kein juristisches Nachspiel, da laut Staatsanwaltschaft "das Merkmal der Öffentlichkeit“ fehle. Auch Hasskriminalität, die statt der strafbewehrten Beleidigung mit diffusen Drohungen daherkommt, bleibt ungesühnt: Gewaltbereitschaft, wie sie aus dem Satz "Die ganze Politikerkaste kannste gegen die Wand stellen und einfach nur schießen“ spricht, hat keine strafrechtliche Bedeutung.
Die unter Klarnamen auf Facebook gepostete Aussage "Özdemir, Du wirst als Nächstes brennen“ wurde von der zuständigen Bonner Staatsanwaltschaft nicht als Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches eingeschätzt, sondern sei "eher als Beschimpfung, Unmutsäußerung und Ausdruck der Verachtung anzusehen“. Zum Schutz des Täters trug ausgerechnet die vielzahl insbesondere auch anonymer Äußerungen gegen Personen des politischen Lebens bei, denn dadurch, so die bemerkenswerte staatsanwaltschaftliche Begründung, sei "ein ernstlich gemeintes Inaussichtstellen einer Verbrechensausübung allenfalls im Einzelfall anzunehmen“.
Gerade Mehrdeutigkeit wie bei den Plakaten der Partei "Die Rechte“, ein im Konjunktiv formulierter, indirekter Mordaufruf oder eine ,nur‘ in Briefform verschickte und nicht öffentlich gemachte Verunglimpfung bleiben folgenlos, weil der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht einwandfrei erfüllt sei. Die Vizepräsidentin des Bundestages Claudia Roth (Grüne) meldet der Staatsanwaltschaft pro Woche drei oder vier Schmähungen, Drohungen oder Ausbrüche von blankem Hass - die meisten gehen zu den Akten. Nicht nur bei ihr häufen sich neben den Stapeln mit groben Beleidigungen die knappen Mitteilungen der Staatsanwaltschaft über die Einstellung der Verfahren. Diffuse Drohungen wie "Fühl Dich nicht zu sicher“, es gebe "nur eine Person, welche ich mit Vergnügen ins Jenseits befördern würde“, oder "Wir können jederzeit zuschlagen“ sind nicht strafbar. Auch die Aufforderung "Sie soll an die Wand gestellt und erschossen werden“, bleibt strafrechtlich folgenlos.
Ziel der Attacken sind längst nicht nur Bundespolitiker. Die sich für Flüchtlinge einsetzende Oberbürgermeisterin von Zwickau wurde mehrfach Ziel von Angriffen; ein Pflasterstein flog in ihr Privathaus, das mit Farbbeuteln verschmutzt wurde, ihr wurde die eigene Todesanzeige zugestellt. Auch ein ehrenamtlicher Bürgermeister im Ruhrgebiet erhielt Hass-Mails, weil er sich für Flüchtlinge einsetzte: "Für diese Leute werden sogar Naturschutzgebiete dem Erdboden gleichgemacht, aber wundern Sie sich nicht, wenn andere ihren Müll bei Ihnen abladen.“ Der verbalen Entgleisung folgte die Zerstörung seines Gartens durch Unkrautvernichtungsmittel.
Der Städte- und Gemeindebund fordert angesichts der Radikalisierung, der gerade Kommunalpolitiker ausgesetzt sind, die Einführung eines Straftatbestands "Politiker-Stalking“ und bestätigt damit eher die Dringlichkeit des Problems als die Verfügbarkeit einer angemessenen Lösung. Dass es durchaus rechtliche Möglichkeiten gibt einzugreifen, zeigt das Amtsgericht Bochum, das einen 28 Jahre alten Arbeitslosen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt hat. Er hatte gepostet, Angela Merkel müsse "öffentlich gesteinigt werden“.
Gerade in den sozialen Medien ist das Unsägliche schon lange sagbar geworden. Das Internet ist zwar nicht die Ursache einer zunehmenden sprachlichen Verrohung, sicher aber ihr wirkungsvollster Katalysator. Hier werden die Grenzen der Fairness wie des guten Geschmacks immer häufiger eindeutig überschritten. Vor allem Frauen gegenüber fehlt jede Selbstdisziplinierung oder Scham - offenbar in der Annahme, Schmutzkampagnen seien längst allgemein akzeptiert. Die Grenzen werden getestet und immer weiter gedehnt. Da dies in der Regel ohne Konsequenz bleibt, hat sich ein Unterbietungswettbewerb in Stil und Ton entwickelt. Der Raum des Sagbaren definiert auch den Raum des Machbaren, sagt mahnend der Medienwissenschaftler Andreas Dörner. Zwischen der Billigung der Gewalt und der Bereitschaft dazu liegt noch ein entscheidender Schritt - das Tempo aber, in dem die Hemmschwellen fallen, gibt Anlass zu ernster Sorge.
Der "Netiquette“ zum Trotz gibt es im Netz offenkundig keine wirksamen Regeln des Anstands im Umgang miteinander - und diese werden auch in der analogen Welt brüchig, wie zur Schau gestellte Galgen bei einer Demonstration augenfällig machten, die für die Bundeskanzlerin und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) gedacht sein sollten. Die Meinungsfreiheit als wichtige Errungenschaft im Rechtsstaat schützt auch abseitige und irrwitzige Äußerungen - Beleidigungen, Verleumdungen oder Aufrufe zu Gewalt aber eben nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft im Fall der Galgen Ermittlungen aufgenommen hat, die bislang folgenlos geblieben sind.
Bei den im Internet begangenen Taten gelingt es oft nicht, den Nachweis zu führen, wann Grenzen überschritten sind und durch wen. Folglich ziehen Gewaltaufrufe im Netz noch seltener als analog begangene Delikte strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Dabei suchen Pöbler und jene, die offenkundig andere auf stacheln wollen, oft nicht einmal mehr den Schutz der Anonymität, sondern geben sich ganz offen mit Namen und Adresse zu erkennen. Die inzwischen gesperrte Facebook-Seite "Anonymous.Kollektiv“ war zu einem virtuellen Zentralorgan von Islamfeinden, Flüchtlingsgegnern und Pegida-Anhängern geworden - und mobilisierte mit fast zwei Millionen Likes bei weitem mehr als die Facebook-Seiten aller Bundestagsparteien zusammen. Vor diesem Hintergrund sendete der bundesweite Einsatztag des BKA gegen Hasskriminalität im Internet im Juli ein wichtiges Signal. Es ist ein notwendiger, erster Schritt, dass die Bundesregierung mit Facebook, Twitter und Google vereinbart hat, dass rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden entfernt werden - auch wenn diese Selbstverpflichtung in der Praxis bislang nur begrenzte Wirkung erkennen lässt.
Auf die Gewaltrhetorik in menschenverachtenden, rassistischen, islam- oder judenfeindlichen Posts haben auch die Medien reagiert: Mindestens 27 deutsche Tageszeitungen haben mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die überhandnehmenden Verbalinjurien in ihren digitalen Formaten die Kommentarfunktion und Diskussionsforen zu ausgewählten Artikeln geschlossen. Sie verzichten damit auf ein wesentliches Element ihrer Präsenz im Internet. Andere veröffentlichen ganz bewusst den Hass, der ihnen in Mails und Briefen regelmäßig und ungehemmt entgegenschlägt - auf die Gefahr hin, damit möglicherweise den Wettstreit der verbal Zündelnden ungewollt weiter anzuregen.
Die maximale Zuspitzung sei zum bestimmenden Gestus in der öffentlichen Debatte geworden, konstatiert der Blogger Sascha Lobo und beklagt einen fatalen "Entwederoderismus“: "Wann immer Kritik an einer Position geäußert wird, wird sie als Parteinahme der radikalstdenkbaren Gegenposition betrachtet.“ Zwischentöne würden in dieser Welt aus Schwarz und Weiß negiert. Das ist kein exklusives oder gar neues Phänomen unserer Tage. 1983 etwa erkannte "Die Zeit“ genau dieses "absolute Entwederoder“ in der leidenschaftlich kontrovers geführten Debatte um die Nachrüstung. Als Folge resümierte die Wochenzeitung damals: "Jede Zerstörung der politischen Kultur des geregelten Konflikts, der Mäßigung und Kompromissbereitschaft, der Formalisierung von Mehrheiten und Minderheiten führt alsbald auf das Schlachtfeld, auf dem dann als Inbegriff des Politischen tatsächlich nur bleibt, was Carl Schmitt verkündete: das Freund-Feind-Verhältnis.“
Der von Lobo diagnostizierte "Entwederoderismus“ ist nichts anderes als die Wiederbelebung von Freund und Feind, die der politische Chefdramatiker der Weimarer Republik als Hauptkriterien des Politischen behauptet hat. Längst mehren sich unter Journalisten und Wissenschaftlern Stimmen, die die westlichen Demokratien in Gefahr sehen, die eine düstere "Wirtshausschlägereistimmung“ über dem Land liegen sehen und eine Verrohung wie zuletzt zu Weimarer Zeiten fürchten. Der Historiker Paul Nolte wertet den Aufstieg der AfD gar als Ausdruck einer "quasirevolutionären“ Unruhe im Land.
Angesichts der heftigen Kontroversen, die auch früher, schon zu Zeiten des Kalten Krieges, die Bundesrepublik spalteten etwa die Wiederbewaffnungsdebatte in den 1950er Jahren oder die unversöhnlich geführte Auseinandersetzung über die neue Ostpolitik in den 1970er Jahren -, sollten wir die aktuelle Lage nicht gleich derart dramatisieren. Wir dürfen sie allerdings auch nicht bagatellisieren. Wichtig scheint mir dabei der Rückblick auf die junge Bundesrepublik, die den produktiven Umgang mit gegensätzlichen politischen Positionen erst erlernen musste, bis sich in Parteien und Gewerkschaften, Akademien, Kirchen und den damaligen Fernsehdebatten eine stabile politische Kommunikationskultur herausbildete.
Neben der Tatsache, dass sich Debatten inzwischen vom Fernsehen immer mehr ins Internet verlagert haben, gibt es nach meinem Empfinden einen weiteren gravierenden Unterschied zu damals: Während die unversöhnliche Trennlinie früher entlang der parteipolitischen Lager verlief, stehen heute - bis weit in die bürgerliche Mitte der Gesellschaft hinein - in der verbalen Aufrüstung "die da unten“ gegen "die da oben“, vermeintlich das Volk gegen seine Eliten, wobei die Medien ungeachtet ihrer Vermittler- und Wächterfunktion zu Letzteren gezählt werden.
Dafür gibt es keine monokausalen Erklärungen, und die Politik ist gut beraten, eigene Fehler und Versäumnisse zu bedenken, auch und gerade mit Blick auf die eigene Debattenkultur. Angesichts der Verrohung der politischen Auseinandersetzung sind vor allem Politiker aufgefordert, ihren Sprachstil selbstkritisch zu hinterfragen. Sie stehen dabei vor der besonderen Herausforderung, trotz Provokation Zurückhaltung zu wahren - das ist Teil ihrer Verantwortung, um die Spirale der Radikalisierung zu durchbrechen und den Gegnern von Demokratie und Rechtsstaat nicht in die Hände zu spielen.
Auch eine dezidiert andere Meinung rechtfertigt in keinem Fall persönliche Beleidigungen, Beschimpfungen oder Hassattacken - weder im Umgang von Politikern untereinander noch in der Kommunikation zwischen Bürgern und Gewählten. Die Geschäftsgrundlage jeder fairen Auseinandersetzung ist die Toleranz gegenüber der Position des jeweils anderen - ganz besonders dann, wenn diese von der eigenen Überzeugung weit entfernt ist. Dazu gehört allerdings der Mut, Grenzen in Inhalt und Stil zu markieren, deren Übertretung nicht toleriert werden darf. Wer sich in einer Debatte im Ton vergreift, disqualifiziert sich selbst.
In der Verantwortung stehen nicht zuletzt die Medien, auch wenn sie es unter den Bedingungen der Informations- und Desinformationsflut im World Wide Web erkennbar immer schwerer haben, mit sachlicher Berichterstattung durchzudringen. Das verdeutlichen beispielhaft die Beharrungskräfte, mit denen im Netz bewusst verkürzte oder gefälschte Zitate von Politikern kursieren - vor allem auch krude Gerüchte, die sich bisweilen zu bizarren Verschwörungstheorien auswachsen. Da wird munter von Besatzungsmächten fabuliert, die Souveränität unseres Landes und die Geltung des Grundgesetzes infrage gestellt und der Staat wahlweise zu einer "NGO bei der UNO“ oder "Finanzagentur-GmbH“ erklärt. Angesichts vermehrter Anfragen offenkundig verunsicherter Bürger wegen dieser Gerüchte ist das weit weniger witzig, als es sich liest. Denn darin spiegelt sich immer häufiger demonstrativ ein Grundmisstrauen in den Staat und seine Institutionen.
Von Verdrossenheit ist vielfach auch die Beziehung zwischen den Medien und ihrem Publikum gekennzeichnet. Der Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen weist darauf hin, dass sich das Unbehagen der Mediennutzer gerne an einem konkreten Beispiel entzünde, das mit großer Entschiedenheit zum allgemeinen Schicksal umgedeutet würde. Der Einzelfall werde so zum grundsätzlichen Urteil über die Verderbtheit der Branche insgesamt. Solche Kurzschlüsse sind immer überzogen und unzulässig - zur kritischen Reflexion haben aber natürlich auch Medienvertreter Anlass. Wenn etwa der "Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo im vergangenen Jahr einen Konformismus der Medien bei mancher Berichterstattung ausmacht und diesen als "Bruder der Feigheit“ anprangert, greift er eine verbreitete Kritik auf, der zufolge bestimmte Themen und Meinungen in der medialen Öffentlichkeit nicht ausreichend repräsentiert seien.
Vor allem müssen wir das Empfinden von Teilen der Gesellschaft, von der parlamentarischen Willensbildung ausgeschlossen zu sein, ernst nehmen. Große Koalitionen stellen Parlamente immer vor besonders große Probleme, konkurrierende Meinungen in der Gesellschaft angemessen und allgemein abzubilden. Allerdings hat die gefühlte Distanz der Bevölkerung zu Entscheidungsträgern in der Politik auch mit Erwartungen zu tun, die kaum zu erfüllen sind.
Dazu zählt, dass einerseits Entscheidungskraft und Kompromissfähigkeit erwartet, andererseits Einigungen mit dem Vorwurf der Profilschwäche quittiert werden. In einer politischen Kultur, die statt des diskursiven Austauschs sachlicher Argumente nur wütende Konfrontation kennt oder zur Kenntnis nimmt, offenbaren sich ein gravierender Mangel an Verständnis der Grundlagen unserer pluralistisch verfassten Gesellschaft und eine fatale Verweigerung, die Mindestansprüche politischer Entscheidungsfindung in der Demokratie anzuerkennen.
Die am Ende in zähen Abläufen gefundenen Lösungen sind in der Regel Kompromisse und stellen auch deshalb nicht unbedingt alle zufrieden. Kompromissfähigkeit ist aber eine unabdingbare demokratische Tugend.Freie Gesellschaften erleben und brauchen Dissens. Dies anzuerkennen ist die Voraussetzung jeder demokratischen Willensbildung. Das Misstrauen gegenüber politischem Streit jedoch, der Verlust an Konsensfähigkeit und der damit zusammenhängende Widerwille gegen Kompromisse begegnen mir gerade in den Briefen von Bürgern, die mit einer ebenso erstaunlichen wie befremdlichen Gewissheit von der eigenen Haltung auf die des Volkes schließen - nicht selten flankiert im Übrigen von Intellektuellen, die nicht nur die "Volksmeinung“ wiederentdeckt haben, sondern sie gleich für sich reklamieren.
Wie erklärt sich diese Entwicklung? Sie hat sicher zu tun mit der zunehmenden Individualisierung von Interessen und schlägt sich politisch in der verringerten Integrationskraft der politischen Parteien nieder. Ihnen fällt es immer schwerer, als Transmissionsriemen zwischen Politik und Gesellschaft zu wirken. Moderne Gesellschaften kennen einen raschen Wechsel von vielfältigen Interessen und komplexen Themen, auf die etwa im überschaubaren persönlichen Umfeld monothematische Bürgerinitiativen viel schneller und insofern auch erfolgversprechender antworten als Parteien, deren thematische Bandbreite von ihren Mitgliedern und Anhängern verlangt, Kompromisse einzugehen.
Bürgerinitiativen sind demgegenüber selektiver und erkaufen den Vorzug der direkten Partizipation einiger mit dem Verzicht auf die Repräsentanz aller. Problematisch wird es erst dann, wenn das legitime Eigeninteresse zum vermeintlichen Interesse aller erhoben wird - begünstigt dadurch, dass in der veränderten Mediennutzung das Internet einen gigantischen Raum bietet, um sich mit Gleichgesinnten zu umgeben und den selbst erhobenen Anspruch durch zustimmende Klicks zu bestätigen. Den Nutzer leitet gegenüber der Suche nach der diskursiven Debatte der Wunsch nach Bestärkung der eigenen Meinung, im schlechtesten Fall: des eigenen Ressentiments.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung verweist zu Recht darauf, dass manche Menschen sich hier in einem abgeschlossenen "Echo-Raum“ bewegen würden, in dem sie sich mit vermeintlichen Informationen aus den immer gleichen Quellen versorgen und sich von Gleichgesinnten bestätigt fühlen. Wo dem Stammtisch früher eine Ventilfunktion zukam, wirkt das Internet heute wie ein Teilchenbeschleuniger der öffentlichen Debatte, ständig unter Druck, wie eine hocheffektive Erregungsmaschinerie, die sich pausenlos selbst energetisch auflädt.
Die fortschreitende Individualisierung spiegelt sich - folgt man dem Soziologen Heinz Bude - auch in einem erschreckenden Ausmaß an demonstrativem Hass. Bude konstatiert ein "Verbitterungsmilieu“ in der Mitte der Gesellschaft, "in der Regel Leute, die relativ hoch gebildet sind, die sogar von sich in Anspruch nehmen, dass sie ein offenes Weltbild haben, aber von dem tiefen Gefühl geplagt sind, dass sie in ihrem Leben unter ihren Möglichkeiten geblieben sind aufgrund von Bedingungen, die sie selbst nicht haben kontrollieren können“. Diese Verbitterung kanalisiere sich im Hass auf das System.
Verachtet, beschimpft oder bedroht zu werden und dennoch die eigenen Prinzipien nicht aufzugeben und Provokationen nicht zu erliegen erfordert viel Kraft: von dem mit faulen Eiern beworfenen Politiker wie der mit Hass-Mails überschütteten Kommentatorin. Den politischen Wettstreit vor Gewalt zu schützen und Verstöße gegen Recht und Gesetz zu ahnden ist und bleibt die Aufgabe von Sicherheits- und Ermittlungsbehörden - diese haben geltendes Recht ebenso konsequent anzuwenden wie der Gesetzgeber Lücken bei der Rechtssetzung da zu korrigieren hat, wo sie eine entschiedene Ahndung verhindern.
Verrohung und Radikalisierung aber fordern uns alle heraus: Familien, Freundeskreise, Schulen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Die Kommunikations- und Streitkultur in einer Gesellschaft ist keine alleinige Angelegenheit der politischen Repräsentanten, auch wenn ihnen eine besondere Verantwortung zukommt. Wo immer auch nur im Konjunktiv gedroht wird, müssen Staat und Bürger zur Wahrung der demokratischen Kultur ihren eigenen kategorischen Imperativ dagegenhalten.
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