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Festvortrag "Kulturstaat und Bürgergesellschaft" im Rahmen der Lübecker Thomas Mann-Tage 2022
Lübeck, 17. September 2022

Guten Abend meine Damen und Herren, lieber Herr Marx, Herr Präsident, verehrte Gäste!

Die beinahe klassische Auseinandersetzung mit dem Staat und der Gesellschaft, ihren Unterschieden und ihren Gemeinsamkeiten ist beinahe so alt wie die Philosophiegeschichte. Auch die Literatur beschäftigt sich mit diesem Thema seit langem – kaum weniger intensiv als die Politik.

Schriftsteller und Wissenschaftler haben den idealen und den realen Staat beschrieben, beschworen, verteidigt, verwünscht und zugleich die Möglichkeiten und Grenzen, die er für gesellschaftliche Entwicklungen setzt, verdeutlicht.

Thomas Mann ist weder der erste und sicher auch nicht der letzte bedeutende Autor, der sich mit seinen Erwartungen und Enttäuschungen gegenüber Staat, Gesellschaft, Volk, Demokratie und Politik immer auseinandergesetzt hat.

Nach meiner Wahrnehmung findet in jüngerer Zeit weniger häufig und weniger intensiv die Auseinandersetzung mit dem Staat als solchem statt und umgekehrt mit der Gesellschaft, sondern Autoren, die das tendenziell immer schon getan haben, aber auch Wissenschaftler konzentrieren sich mehr auf besondere Aspekte gesellschaftlicher Entwicklung wie staatlicher Ordnung einschließlich erstaunlicher Beobachtungen, die man in vermeintlich stabilen, gesicherten Demokratien wie den Vereinigten Staaten neuerdings machen kann.

So findet immer häufiger eine Beschäftigung mit der inneren und äußeren Verfassung unseres und anderer Staaten statt, der Verfassung des Rechtsstaats, besonders gerne der Verfassung des Sozialstaates, des Bundesstaates und des Kulturstaates. Dabei wird immer häufiger die Bürgergesellschaft als notwendige Voraussetzung wie als Ergänzung staatlicher Leistungszusagen beschworen.

Über diesen Zusammenhang nachzudenken macht an einem Ort besonders viel Sinn, der vorne schon am Eingangsportal stehen hat „Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten“.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Das ist die knappe, prägnante Formulierung im Grundgesetz, Art. 20. Sie verpflichtet diesen deutschen Staat ausdrücklich auf die Demokratie, den Sozialstaat, den Bundesstaat und den Rechtsstaat. Von Kulturstaat ist da keine Rede.

Es hat im Übrigen auch mit Blick auf die immer wieder rituellen Auseinandersetzungen über die sog. Kulturhoheit einen spröden Reiz, dass der Föderalismus in der gesamtstaatlichen Verfassung fest verankert ist, der Kulturstaat dagegen nicht.

Was immer man dazu sagen mag, tatsächlich scheint das Interesse an der Behauptung von Zuständigkeiten bei Bund und Ländern gelegentlich noch ausgeprägter als an ihren jeweiligen Aufgaben. Bei Zuständigkeitsdebatten laufen politische Gremien zu voller Form auf. Die Frage, ob mit dieser und jener Zuständigkeit die damit eigentlich verbundene Aufgabe optimal erledigt werden kann, wird eher als Zugabe verstanden und ist eher in glücklichen Ausnahmefällen der Kern der Auseinandersetzung.

Der Staat – jeder Staat – hat eine kulturpolitische Verantwortung. Wie weit oder wie eng ein Staat auch immer seine Verantwortung versteht, er ist ganz offenkundig für die Lebensbedingungen seiner Bürger verantwortlich. Dass zu diesen Lebensbedingungen innere und äußere Sicherheit, Polizei und Armee, Krankenhäuser und Kasernen, Schulen und Badeanstalten, nicht aber Sprache, Traditionen und Kultur eines Landes gehören, ist eine absurde Vorstellung.

Insofern bedarf es der ausdrücklichen Reklamierung des Kulturstaates nicht, die freilich nicht geschadet hätte, um eine ganz offenkundige Verantwortung des Staates auch und gerade in diesem Bereich zu reklamieren.

Zu den staatlichen Aufgaben gehört die Verantwortung für Kunst und Kultur. Dieses Selbstverständnis als Kulturstaat hat geschichtlich erst vergleichsweise spät eine ausdrückliche Erwähnung gefunden, nämlich im Einigungsvertrag. Die praktische Notwendigkeit, eine Fülle von existierenden Kultureinrichtungen, die mit der Finanzkraft der untergehenden DDR aber auf Dauer nicht zu halten war, in einer geordneten Weise weiterzuführen, zusammenzuführen oder abzuwickeln, war der unmittelbare Anlass, der im Einigungsvertrag zum ersten Mal die Bundesrepublik Deutschland, das vereinte Deutschland auch als Kulturstaat definiert hat.

Ich vermute, Sie teilen meine Beobachtung, dass der Bedarf an Kunst und Kultur auch und gerade in modernen Gesellschaften eher größer als kleiner geworden ist, das Interesse daran auf jeden Fall. Nie waren Angebot und Nachfrage so breit wie heute, auch wenn die Ernsthaftigkeit sowohl bei Anbietern wie bei Nachfragern nicht immer über jeden Zweifel erhaben ist. Kunst muss sich im Unterschied zu Dienstleistungen oder Produkten weder über Märkte organisieren noch durch Preise als Maßstab der Bewertung definieren. Aber nicht alles, was sich nicht rechnet, ist deswegen große Kunst. Das große Publikumsinteresse an Festivals oder an Premieren ist offensichtlich auch nicht allein der Kunst geschuldet.

Kultur ist zweifellos ein Standortfaktor und er wird auch immer häufiger bemerkenswerterweise genau so beschrieben. Die Attraktivität von Städten und Regionen bestimmt sich immer stärker durch ihre Kunst- und Kulturszene. Übrigens nicht nur für Touristen, sondern vor allem für die Menschen, die dort leben und arbeiten.

Jeder Personalmanager schon mittelgroßer Unternehmen wird Ihnen berichten können, dass für die Verhandlungen, ob man jemanden, den man gerne gewinnen möchte von A nach B versetzen kann, das Gehalt nicht unerheblich ist, aber für einen immer größer gewordenen Teil die Frage „Welche Bedingungen finde ich an dem Ort eigentlich vor?“ mindestens so wichtig geworden ist, und dazu gehört erfreulicherweise immer mehr auch, welches Kulturangebot kann ich an diesem oder an jenem Ort für mich realisieren.

Kultur rechnet sich. Es gibt seit 20, 25 Jahren immer wieder sogenannte kulturwirtschaftliche Studien. Die wurden am Anfang von Kämmerern in Auftrag gegeben, die den Nachweis erbringen wollten, dass diese nicht staatliche Pflichtaufgabe, sondern freiwillige Aufgabe zwar gut und schön, aber leider zu teuer sei. Inzwischen wird sie von Kultureinrichtungen beauftragt, weil bislang ausnahmslos alle diese kulturwirtschaftlichen Studien belegt haben, dass die Ausgaben für Kunst und Kultur direkt und indirekt in die jeweilige heimische Wirtschaft zurückfließen.
Mit anderen Worten: Kultur rechnet sich. Aber ein Staat, der Kulturförderung hauptsächlich als eine besondere Form der Wirtschaftsförderung begreift, bleibt weit hinter den Ansprüchen zurück, die ein Kulturstaat für sich gelten lassen muss.

Es gibt viele große Kulturnationen. Aber es gibt nur wenige Staaten, die für Kunst und Kultur absolut und relativ so viele öffentliche Mittel einsetzen, wie Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland. Über 90 % aller Kulturausgaben werden aus öffentlichen Haushalten finanziert. Weniger als 10 % von privaten Sponsoren, Mäzenen und Stiftungen, deren Beiträge zur Finanzierung von Produktionen, von Ausstellungen, von Festivals hochwillkommen, an manchen Stellen auch völlig unverzichtbar sind, deren Anteil an der Gesamtfinanzierung des deutschen Kulturstaats aber regelmäßig stark überschätzt wird.

Dass das übrigens nicht zwangsläufig so sein muss, können Sie an einem Land wie den Vereinigten Staaten ablesen, das bis auf die allerjüngste Vergangenheit auch in der Spitzengruppe der Zivilisation zu marschieren vorgab, und in der es die festgefügte Überzeugung ist, dass Kunst und Kultur sicher wichtig, aber ganz sicher keine öffentliche Aufgabe sei, mit der handfesten Folge, dass amerikanische Museen, Theater, Opernhäuser, Orchester wenn überhaupt vielleicht zu 10 % ihrer Budgets aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und 90 % von Sponsoren, Mäzenen und anderen akquirieren müssen.

Nun könnte man meinen, gut, für das eine wie für das andere gibt es plausible Begründungen. Die gibt es tatsächlich auch. Allerdings darf man nicht übersehen, dass diese unterschiedliche Philosophie auch zu sehr unterschiedlichen Strukturen führten. Wir haben in Deutschland alleine ungefähr 130 professionelle Sinfonieorchester. 80 Opern- und Musiktheaterhäuser. Es gibt in Deutschland und im deutschsprachigen Ausland ungefähr so viele Opernhäuser, wie im Rest der Welt zusammengenommen. Wir haben in Deutschland etwa 200 öffentlich, meist von den Kommunen getragene Theater, zusätzlich 150 Privattheater. Wir haben 37 Festspielhäuser in Deutschland, die in der Regel jährlich für einen begrenzten Zeitraum ein großes kulturelles Feuerwerk verschießen, und wir haben für die Umsetzung des Angebots dieser Kulturinstitutionen nicht weniger als 774 Spielstätten in Deutschland. Dass es davon nur einen Bruchteil gäbe, wenn die amerikanische Philosophie dem Förderungsverständnis von Kunst und Kultur zugrunde läge, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

In absoluten Zahlen stellen die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland, Stand 2020 / 21, jährlich 11,4 Mrd. € zur Verfügung. Dazu kommen noch mal 1 bis 1,5 Mrd. € für die auswärtige Kulturpolitik. Das sind Mittel, die also nicht deutschen Theatern oder Orchestern oder Tanzkompanien zugutekommen, sondern mit denen Sprachförderung im Ausland, aber auch Gastspiele beispielsweise von deutschen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles finanziert werden, sodass man ungefähr zu einer Größenordnung von etwa 13 Mrd. € kommt.

Das ist eine Menge Geld, aber durchaus übersichtlich, wenn man umrechnet, dass das pro Kopf der Bevölkerung gerade einmal 140 EUR pro Jahr sind, die sich im Übrigen sehr ungleichmäßig in der Republik verteilen. Es gibt ein ausgeprägtes Süd-Nord- und auch ein ausgeprägten Ost-West-Gefälle in der Kunst- und Kulturförderung.

Diesem Hinweis auf die Größenordnung will ich noch einen anderen Hinweis hinzufügen: Natürlich müssen sich öffentliche Ausgaben rechtfertigen. Ich finde es immer kurios, wenn Intendanten oder Dirigenten, insbesondere Generalmusikdirektoren, vorzugsweise die Spitzengehaltsbezieher, die Rechtfertigung von öffentlichen Ausgaben zu einer mit ihrem Kunstverständnis unverträglichen Zumutung erklären. Öffentliche Ausgaben müssen sich immer rechtfertigen, wofür auch immer sie ausgegeben werden, und allein der Umstand, dass ein Euro, den eine Regierung, eine Stadtverwaltung, ein Parlament an einer bestimmten Stelle dafür ausgibt und damit für etwas anderes offenkundig nicht mehr zur Verfügung steht, ist ein hinreichender Rechtfertigungsbedarf um zu sagen, warum einem dieses wichtig und anderes weniger wichtig oder jetzt noch nicht oder nicht mehr so wichtig erscheint.

Relativ zu den Gesamtausgaben aller öffentlichen Haushalte, also zu dem Budget des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen, betragen die Kulturausgaben in Deutschland weniger als 2 %, und der Anteil aller Kulturausgaben im vorgetragenen Sinne an unserem Bruttoinlandsprodukt beträgt 0,35%. Das ist keine Größenordnung, die Künstlerinnen und Künstler in psychedelische Stimmungen versetzen könnte, ist aber auch keine Größenordnung, bei der Kämmerer und Finanzminister ernsthaft in Depressionen verfallen müssen.

Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass Kunst und Kultur in Deutschland als öffentliche Aufgabe verstanden werden, sehr im Unterschied zu vielen anderen, auch ernstzunehmenden demokratischen Staaten, auch im Unterschied zu den meisten europäischen Staaten in unserer Nachbarschaft, und es lohnt mindestens in Erinnerung zu rufen, dass dieses Verständnis von Kunst und Kultur als eine öffentliche Aufgabe historisch und, wie ich überzeugt bin, auch kausal mit der späten Bildung eines deutschen Nationalstaates zusammenhängt – oder umgekehrt, mit der jahrhundertlangen Kleinstaaterei, bei der sich der Repräsentationsaufwand rivalisierender Fürstenhäuser neben Armeen auch und besonders gerne in Hoftheatern, Kammerensembles, Tanzkompanien und ähnlichen Lustbarkeiten niedergeschlagen hat. Der deutsche Kulturstaat ist gewissermaßen der Windfall-Profit der deutschen Kleinstaaterei.

Wir werden ganz sicher in den nächsten Monaten auf allen politischen Ebenen eher ungemütliche Debatten erleben, was die Neupriorisierung von Ausgaben in diesen öffentlichen Haushalten angeht, und auch unabhängig von der hinreichend kontroversen Frage, ob das jetzt der richtige Zeitpunkt sei, wieder die in der Verfassung vorgesehene Schuldenbremse in Gang zu setzen, werden die unabweisbaren Mehrausgaben für die Sicherung von Energieversorgung und die Finanzierbarkeit der gesicherten Energieversorgung bei einem großen Teil der Haushalte Verdrängungswirkungen auf andere öffentliche Haushalte haben.

Deswegen sollten wir uns als Kulturfreunde alle darauf einstellen, dass das auch für die Kunst und Kultur keine gemütliche Veranstaltung wird, aber gerade deswegen habe ich Ihnen die Zahlen vorgetragen, die, wenn man sie nicht nur absolut, sondern relativ betrachtet, durchaus übersichtlich sind. Mit anderen Worten: Für die Konsolidierung öffentlicher Haushalte sind die Kulturausgaben viel zu klein, für die Aufrechterhaltung einer vitalen Kunst- und Kulturszene sind sie existenziell wichtig.

Ein bisschen zuversichtlich stimmt mich, dass alle einschlägigen Umfragen, auch die aus der jüngeren Zeit, zu dem Ergebnis kommen, dass zwischen drei Viertel und vier Fünftel aller Befragten Kürzungen bei Theatern und Museen und Bibliotheken ablehnen. Das finde ich umso bemerkenswerter, als keineswegs drei Viertel bis vier Fünftel der Bevölkerung Museen, Theater, Opernhäuser und Konzerte besuchen. Das heißt, die Akzeptanz für diesen Teil staatlicher Infrastruktur ist offenkundig deutlich größer als die tatsächliche Gruppe der regelmäßigen Nutzer.

Ich habe bei der Einleitungsbemerkung über veränderte Akzente der öffentlichen Diskussion, der Abkehr von Generaldebatten über den Staat und der Konzentration auf besondere Aspekte der inneren Verfassung des Staates darauf hingewiesen, dass der Kulturstaat befragt, beschworen, bejubelt und gleichzeitig kritisch betrachtet wird, wie der Rechtsstaat oder der Sozialstaat auch, und dass es eine merkwürdige, jedenfalls rhetorische Schieflage gibt zwischen der Garantie, die die Verfassung dem Bundesstaat, also der vorrangigen Zuständigkeit der Länder einräumt und dem Kulturstaat, der sich nicht aus der Formulierung der Verfassung ergibt, sondern aus dem von mir gerade dargestellten Selbstverständnis.

Ich habe die Diskussion über die Reklamation der Kulturhoheit der Länder – die sich zweifellos aus den in der Verfassung wiedergelegten Aufgabenkatalogen herleiten lässt, die für die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder dort aufgeführt sind – immer für abwegig gehalten, weil das Verständnis des Staates zu Kunst und Kultur kaum missverständlicher formuliert werden kann als mit diesem Begriff. Ein Staat, der Kunst und Kultur mit hoheitlicher Gebärde begegnet, ist sicher kein Kulturstaat.

Der Kulturstaat kann seinen eigenen Ansprüchen nur genügen, wenn er von einer engagierten Bürgergesellschaft getragen und getrieben wird. Dies gilt sowohl für die innere Legitimation wie die Aufwendungen, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, als auch für deren notwendige Ergänzung durch privatwirtschaftliche und gemeinnützige Aufwendungen. Dabei haben inzwischen manche Träger von Kultureinrichtungen die ernüchternde Erfahrung gemacht, dass die Bereitschaft von Menschen mit eigenen finanziellem Engagement Kunst und Kultur zu fördern, umso größer ist und in nicht seltenen Fällen überhaupt nur solange besteht, wie es sich um die Ermöglichung zusätzlicher Projekte handelt, aber nicht, wenn es um das Ersetzen einer öffentlichen, bislang öffentlich getätigten Finanzierung durch privates oder Stiftungsengagement geht.

Vor etwa zwanzig Jahren haben Bundestag und Bundesrat das Stiftungssteuerrecht verändert, und ich erinnere mich an wenige Gesetzgebungsprozesse, bei denen die anschließend eingetretene Wirkung so nah an den Absichten des Verfahrens war, wie das beim Stiftungssteuerrecht tatsächlich der Fall gewesen ist, nämlich Menschen zu ermutigen, Vermögen, über die sie verfügen, aber nicht unbedingt für sich selbst benötigen, für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung zu stellen – und das durch eine großzügigere steuerliche Berücksichtigung zu ermutigen.

Zu dem Zeitpunkt, als wir das Anfang der 2000er Jahre diskutiert haben, gab es in Deutschland noch ganze 8.000 private gemeinnützige Stiftungen. Das hört sich auch nicht ganz wenig an, aber wenn man weiß, dass am Ende des Ersten Weltkrieges und schon gar natürlich am Beginn des Ersten Weltkrieges wir in Deutschland über 100.000 private gemeinnützige Stiftungen hatten, dann ist die Zahl längst nicht mehr so eindrucksvoll, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Die Erklärung des Niedergangs ist übrigens relativ simpel: Der größere Teil dieser privaten Stiftungsvermögen ist durch Inflationen und Weltwirtschaftskrise schlicht und ergreifend pulverisiert worden, und der verbleibende Teil war vom damaligen deutschen Staat nicht erwünscht. Bürgerschaftliches Engagement wurde verboten und das hat zu einem völligen Zusammenbruch einer eigentlich traditionellen deutschen Stiftungslandschaft geführt.

Seitdem diese Änderungen im Steuerrecht beschlossen worden sind, die zwischenzeitlich noch mal modifiziert, also weiter verbessert worden sind, werden jedes Jahr zwischen 800 und 1.000 neue Stiftungen gegründet, sodass wir inzwischen auf etwas mehr als 20.000 privater gemeinnütziger Stiftungen ganz unterschiedlicher Größenordnungen mit auch ganz unterschiedlichen Finanzmöglichkeiten kommen, die – wenn ich die Zahl jetzt hoffentlich richtig in Erinnerung habe – insgesamt über ein Kapitalvermögen von rd. 100 Mrd. €verfügen. Das heißt, hier reden wir jetzt nicht mehr über eine Petitesse, wenn wir über die Flankierung des Kulturstaates durch eine aktive Bürgergesellschaft reden.

Es gibt viele Felder der Kunst und Kultur, die man der Reihe nach nun durchdiskutieren könnte. Ich will auf eines besonders aufmerksam machen – schon gar bei einem Jahrestreffen einer literarischen Gesellschaft, das weit mehr als Musik, als bildende Kunst und Architektur mit nationalen Identitäten zu tun hat – und das ist die Sprache.

Die gelegentliche Unterscheidung zwischen Amtssprache, Alltagssprache, Schulsprache mag einen offenkundig eher begrenzten Nutzen erfüllen, ist aber dem Grunde nach eher belanglos. Weniger belanglos ist, dass der Rang der deutschen Sprache im internationalen Diskurs dramatisch zurückgegangen ist. Auch dafür fallen uns historische Gründe ein, die dazu beigetragen haben, aber gelegentliche zaghafte Versuche, hier zu einem ähnlichen Aufholprozess zu kommen, wie das bei den gemeinnützigen Stiftungen gelungen ist, scheitern auch nicht zuletzt an dem Ehrgeiz deutscher Wissenschaftler und deutscher Autoren, bei internationalen Konferenzen ihre bescheidenen Fremdsprachenkenntnisse vorzutragen, statt sich in deutscher Sprache authentisch auszudrücken.

Mir ist der Hilferuf eines Tagungspräsidenten eines internationalen Germanistenkongresses in Tokio in Erinnerung, der meine Hilfe erbat, um mindestens die Erlaubnis durchzusetzen, dass bei diesem Germanistenkongress auch Deutsch geredet werden dürfe, weil selbstverständlich als Tagungssprache Englisch festgelegt war.

„Erst mit der Sprache geht die Welt auf“, hat Hans-Georg Gadamer einmal formuliert. Bei der Rechtschreibreform ist sie sicher nicht aufgegangen, und da haben wir dann prompt wieder ein Beispiel, was passiert, wenn ein Staat, hier in Gestalt seiner Schul- und Bildungsminister, in einem übertriebenen Regelungsehrgeiz ein Problem lösen will, für das er vielleicht zuständig, aber offensichtlich nicht kompetent ist. Die Frage, wer ist für was zuständig und verantwortlich ist also keineswegs nur eine abstrakte, sondern mit vielen konkreten Beispielen verbundene Fragestellung.

Es wäre schön und längst überfällig, wenn sich der Ehrgeiz der Länder – die zweifellos die ausgeprägte Zuständigkeit für kulturelle Angelegenheiten nach unserer Verfassung haben – in der Förderung von Kunst und Kultur wieder stärker in einem Aufgabenfeld niederschlagen würde, in dem die Zuständigkeit wie die Verantwortung der Länder völlig unbestritten und zugleich unverzichtbar ist, nämlich der kulturellen Bildung. Mit der Beschreibung der Verhältnisse in diesem Bereich könnte ich jetzt endgültig den Charakter eines Festvortrages ruinieren. Ich begnüge mich mit dem für die meisten sofort nachvollziehbaren Hinweis, dass in allen deutschen Schulen beinahe unabhängig von der Schulform kein anderes Fach so konsequent fachfremd erteilt wird, wie Musik und Kunst. Im Übrigen nehmen auch ganze Elternversammlungen die Mitteilung, dass bedauerlicherweise auch im nächsten Schuljahr kein Kunst- und Musikunterricht oder das eine oder das andere erteilt werden könnte, mit bemerkenswerter Geduld zur Kenntnis – und wenn dann der Klassenlehrer erklärt, man könne nun kurzfristig doch Musikunterricht anbieten, weil der Sportlehrer sich bereiterklärt hätte, nachdem er seine Mundharmonika wiedergefunden habe, Musikunterricht zu erteilen, bricht Jubel aus, der völlig unvorstellbar ist, wenn eine ähnliche Erklärung für das Ausfallen oder das hilfsweise Erteilen von Mathematikunterricht oder Chemie oder Physik angekündigt wird. Dieser Zusammenhang ist leider nicht so witzig, wie er sich jetzt vielleicht mit der letzten Bemerkung anhört. Ich bin persönlich fest davon überzeugt: Der deutsche Kulturstaat ist nicht in seinen Blüten bedroht, aber in seinen Wurzeln. Wenn uns da nichts einfällt, dann ist ein Erosionsprozess vorprogrammiert, der am Ende mit beinahe beliebigen Fördermitteln für die Dotierung von Theatern, Orchestern, Museen, Bibliotheken nicht zu kompensieren sein würde.

Der Staat, ich habe das schon mit dem Beispiel der Rechtschreibreform angedeutet, ist nicht für Kunst und Kultur zuständig, sondern für die Bedingungen, unter denen sie stattfinden – und das ist eben nicht dasselbe. Der Staat hat keine Kulturkompetenz, jedenfalls nicht der aufgeklärte demokratische Staat. Er hat eine Kulturförderkompetenz. Deshalb kann Kulturpolitik gar nicht anspruchsvoll genug sein und muss zugleich die Bescheidenheit einüben, zu deren Ende Heinrich Böll in seiner berühmten Wuppertaler Theaterrede vor inzwischen 50 Jahren aufgerufen hatte.

Ich übersehe natürlich auch nicht, dass die Distanz zum Staat seinen Institutionen, seinen Amtsträgern in wahrscheinlich keinem anderen Gesellschaftsbereich so ausgeprägt, häufig auch so demonstrativ ist, wie in der Kunst und Kultur. Künstler sehen sich ungern in der gleichzeitigen Rolle als Staatsbürger, und sie beziehen ihr Selbstbewusstsein, sicher in vielen Fällen auch ihre Kreativität, aus der genialischen Reduzierung ihrer Interessen auf das, womit sie sich beschäftigen. Das muss man nicht rundum überzeugend finden, aber worauf es in unserem Zusammenhang ankommt: Diese Einstellung ist im Kern berechtigt. Die Kunst hat einen Anspruch gegenüber dem Staat, wenn er denn Kulturstaat sein will, aber nicht der Staat gegenüber der Kunst. Mit anderen Worten: Der Kunst kann der Staat egal sein. Dem Staat die Kunst nicht.

Die wichtigste einzelne Aufgabe des Staates in der Kunst und Kultur, in der Kunst- und Kulturförderung ist nach meiner Überzeugung, das wird Sie jetzt vielleicht überraschen, nicht die finanzielle Förderung, sondern die Sicherung freier Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Finanzierung kann jedenfalls prinzipiell auch anderweitig erfolgen als durch öffentliche Mittel. Die Sicherung der Freiheit von Kunst erfolgt durch den Staat oder es gibt keine Kunstfreiheit. Deswegen muss man bei allem begründeten Engagement in der Aufrechterhaltung und ebenmöglich Anhebung von Förderbeträgen auch an der Stelle Prioritäten im Auge behalten. Noch wichtiger als die Dotierung der Mittel ist die Sicherung von freien Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten – und hier wäre jetzt eigentlich eine 90minütige Unterbrechung mit Aufarbeitung der Documenta angesagt, die ich mir und Ihnen ersparen will. Ich begnüge mich mit dem Hinweis, dass in meiner Wahrnehmung an dieser Documenta vom Anfang bis zum Ende geradezu alles misslungen ist – einschließlich der Kritik. Das kann ich jetzt aber aus zeitlichen Gründen nicht im Einzelnen ausführen.

Kunst hat keinen Zweck. Wofür sie auch immer in Anspruch genommen wird, das ist ihr nicht wesentlich. Welche Gedichte und Romane geschrieben, welche Theaterstücke von wem in welchen Kulissen wie inszeniert werden, welche Ausstellung mit welchem Thema und welchen Künstlern wie kuratiert und wie lange gezeigt werden, welche Bilder gemalt und welche Festivals organisiert werden, geht die Politik nichts an. Politik hat mit Urheberrecht zu tun und nicht mit Literatur, mit Künstlersozialversicherung und nicht mit bildender Kunst.

Ich habe gelegentlich das im Ganzen ausgeprägt freundschaftliche Verhältnis zu real existierenden Kulturstaatsministern dadurch arg strapaziert, dass ich vorgetragen habe, was auch meine Überzeugung ist, dass die wichtigste Qualifikation eines Kulturministers die Einsicht in die eigene Bedeutungslosigkeit ist.

Wenn in dem Augenblick, wo er beginnt sich für mindestens so wichtig zu halten wie den Schriftsteller, den Maler, den Architekten, findet genau die Kompetenzanmaßung statt, die nach meinem Verständnis der demokratische Staat gegenüber der Kultur eben nicht reklamieren darf.

Zweck der Kulturpolitik ist Kultur und nicht Politik. Also gehen Sie mal getrost davon aus, es wird schwierig bleiben: Das Verhältnis von Kunst und Politik war in der Vergangenheit nicht immer gemütlich und es wird auch in Zukunft nicht immer gemütlich sein.

Das Verhältnis dieser beiden großen gesellschaftlichen Bereiche lässt sich nicht mit Zwillingen vergleichen. Ihr Verhältnis ist – ganz im Gegenteil – ausgesprochen kompliziert, ich will nicht sagen konfrontativ. Jedenfalls muss es gespannt sein, um nicht unter Verdacht zu geraten. Völlig unabhängig von Sympathien oder Antipathien – die es natürlich auch in der Kunst- und Kulturszene geben darf; ich muss nicht jeden mögen, so wie die Künstler nicht jeden mögen müssen und von dieser Freiheit in aller Regel auch unmissverständlicher Gebrauch machen als höfliche Menschen wie unser einer – das in die andere Richtung tut –, völlig unabhängig von Sympathien oder Antipathien geht es im Kern um die Unvereinbarkeit der beiden jeweiligen Orientierungen.

Die Politik muss zu Kompromissen bereit und in der Lage sein. Die Kunst nicht. Die Kunst riskiert mit der Bereitschaft zum Kompromiss ihre innere Legitimation, die die Politik umgekehrt aufgibt, wenn sie mit fundamentalistischem Eifer eine Position und nur diese Position als einzig mögliche reklamiert und nicht zum Kompromiss bereit ist, der die Konsensstiftung in einer Gesellschaft ermöglicht.

Politik ist nicht mit ästhetischen Kriterien zu organisieren so wie umgekehrt die Kunst nicht nach politischen Gesichtspunkten stattfinden kann. Bemühungen, sich über diese jeweiligen Eigengesetzlichkeiten hinwegzusetzen, führen fast zwangsläufig zu offener oder verdeckter Zensur, Propaganda oder Protektion, für die es auch in der jüngeren deutschen Geschichte reichlich abschreckende Beispiele gibt.

Der große öffentliche Jubel, den es auch gelegentlich gibt, bestätigt ebenso wenig den Rang eines Kunstwerks wie umgekehrt eine breite Ablehnung seine Bedeutung widerlegen kann. Die Kunst ist frei und die Meinung über Kunst auch. Es gibt nicht nur gelegentlich eine Anmaßung der Politik gegenüber der Kunst, die nicht toleriert werden darf, es gibt gelegentlich auch eine Anmaßung ausgewiesener wie selbst ernannter Kunstsachverständiger gegenüber der Öffentlichkeit, das eigene ästhetische Urteil für das einzig mögliche zu erklären.

Die wechselseitige Bereitschaft zur Toleranz, zum Akzeptieren unterschiedlicher Wahrnehmungen auch und der gleichen Ereignisse, Entwicklungen und Bücher, Inszenierungen oder Filme, d. h. die Achtung vor dem Urteilsvermögen und der Entscheidungsfreiheit der anderen hebt das Spannungsverhältnis von Kunst und Politik nicht auf, aber es macht es erträglich und manchmal sogar ertragreich.

Über den Stellenwert von Kunst und Kultur für eine moderne Gesellschaft wird gerne und schon gar in Deutschland mit besonderem Eifer gestritten. Nach den Beobachtungen des früheren britischen Intendanten der Bayerischen Staatsoper, Sir Peter Jonas, ich zitiere, „muss in einem Land wie England die Kunst Entertainment sein, sie muss ein gesellschaftliches Ereignis sein, in Frankreich muss sie eine gewisse Kulinarik haben, eine gewisse Pompösität und in Italien ein bisschen Grandezza. In Deutschland muss die Kunst ernst sein, ein Konzept haben, muss intellektuell logisch sein und sie sollte interpretieren.“

Welche Kultur wir brauchen ist jedenfalls nicht hoheitlich zu entscheiden. Aber dass wir Kunst brauchen, der Staat wie die Gesellschaft, und dass sie jeweils ihre eigene Verantwortung haben, staatliche Institutionen wie gesellschaftliche Einrichtungen, und dass dieser Staat nur dann ein Kulturstaat ist, wenn wir als Bürgergesellschaft diese gemeinsame Verantwortung wahrnehmen, daran – glaube ich – gibt es wenig Zweifel, und in einer Gesellschaft, die selbst zu dieser liebenswürdigen Kategorie von Gesellschaften zur Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten gehört, hätte ich das alles wahrscheinlich gar nicht vortragen müssen.


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