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Feierstunde zum 60. Jahrestag der Konstituierung des Ersten Deutschen Bundestages
am 7. September 2009 in Bonn
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Verehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Als vor 60 Jahren, am 7. September 1949, der Erste Deutsche Bundestag zusammentrat, hatte der westdeutsche Teilstaat des geteilten Deutschland, den manche Zeitgenossen ebenso spöttisch wie liebevoll „Trizonesien“ nannten, seine erste parlamentarische Vertretung. Alterspräsident Paul Löbe erklärte zu Beginn der konstituierenden Sitzung: Das deutsche Volk erhoffe sich von seinem Parlament - ich zitiere -: „Daß wir eine stabile Regierung, eine gesunde Wirtschaft, eine neue soziale Ordnung in einem gesicherten Privatleben aufrichten, unser Vaterland einer neuen Blüte und neuem Wohlstand entgegenführen.“
Der frühere langjährige Reichstagspräsident machte zugleich deutlich, wie schwer diese Aufgabe war. Er fügte hinzu: „Schier unüberwindlich scheinen die Hindernisse, die auf diesem Wege liegen, und ungezählte Scharen unserer Landsleute sind es, die von unserer Arbeit eine Minderung ihrer Sorge erwarten.“
Nein, „A Wonderful World“ - eine wunderbare Welt - war es nicht; von ihr wurde allenfalls geträumt. Tatsächlich hätte damals kaum jemand die Erfolgsgeschichte für möglich gehalten, auf die wir heute zurückblicken können.
Die Londoner Times hatte im Vorfeld der Bundestagswahl 1949 geschrieben, den Besatzungsmächten sei bei der politischen Verselbstständigung ihrer Besatzungszonen „ähnlich zumute wie einem Vater, der seinen 18-jährigen Sohn zum ersten Mal mit Taschengeld und Hausschlüssel ausgehen“ lasse. Die ganz große Mehrheit der Wahlberechtigten hat dieses Angebot jedenfalls angenommen. Die hohe Wahlbeteiligung von 78,5 Prozent wurde immer wieder auch als indirekte Zustimmung der Bürger zum Grundgesetz interpretiert, was vielleicht doch ein bisschen voreilig war; schließlich ergaben erste Umfragen, dass fast der Hälfte der wahlberechtigten Deutschen das Grundgesetz damals schlicht gleichgültig war. Sie hatten ganz andere Sorgen und Hoffnungen.
60 Jahre später dürfen wir dankbar feststellen: Die von Paul Löbe beschriebenen Hoffnungen, die 1949 angesichts des Scheiterns der Weimarer Demokratie und der verheerenden Folgen des Zweiten Weltkrieges nur als äußerst optimistisch, geradezu kühn bezeichnet werden konnten, haben sich erfüllt. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und mit dem neubegründeten politischen System einer parlamentarischen Demokratie in Deutschland begann, zunächst nur im Westen unseres Landes, eine beispiellose Zeit des Friedens, der Freiheit, des wirtschaftlichen Aufschwungs und Wohlstands.
Die Anfänge waren allerdings bescheiden - viel bescheidener als die allermeisten es heute für möglich halten, die in diesem Land unter der Verfassung des Grundgesetzes und mit dem Deutschen Bundestag groß geworden sind. Dies gilt für die ökonomischen Rahmenbedingungen ebenso wie für die politischen Perspektiven. In den ersten Nachkriegsjahren brauchte man schon eine gehörige Portion Mut und Zuversicht, um sich für ein politisches Amt überhaupt zur Verfügung zu stellen. Konrad Adenauer hatte dies in seiner Antrittsrede als Präsident des Parlamentarischen Rates mit den Worten beschrieben, es sei für jeden der Mitglieder dieses Rates eine schwere Entscheidung gewesen - ich zitiere -, „ob man sich bei dem heutigen Zustand Deutschlands zur Mitarbeit überhaupt zur Verfügung stellen soll“. Glücklicherweise hat es damals trotzdem oder gerade deshalb Frauen und Männer gegeben, die sich dieser Herausforderung gestellt haben.
Das Grundgesetz, die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland je hatte, hat dem Parlament zum ersten Mal in der deutschen Verfassungsgeschichte die entscheidende Position im Verfassungsgefüge eingeräumt. Es hat den Bundestag zu einem starken Parlament gemacht, zu der zentralen Institution im Gesetzgebungsprozess, die als das einzige unmittelbar vom Volk demokratisch legitimierte Verfassungsorgan maßgeblichen Einfluss auch auf die Besetzung und die Kompetenzen der anderen Organe ausübt, zu einem Parlament, ohne dessen Mitwirkung keine rechtswirksamen politischen Entscheidungen von Gewicht getroffen werden und ohne dessen Zustimmung keine völkerrechtlichen Verträge wirksam werden können. Diese herausragende, unaufgebbare und nicht delegierbare Funktion des Bundestages hat das Verfassungsgericht immer wieder bestätigt und bekräftigt.
Meine Damen und Herren, die parlamentarischen Anfänge waren durchaus beschwerlich. Für die 402 Abgeordneten und die 8 nicht voll stimmberechtigten Berliner Vertreter standen damals ganze 50 Büros zur Verfügung, was gerade für das Präsidium und die Fraktionsvorstände ausreichte. Abgeordnete, die weder dem einen noch einem der anderen Gremien angehörten, erhielten ein Postfach in einem Stahlschrank, dazu einen nummerierten Sicherheitsschlüssel. Geschrieben und diktiert wurde in den Gängen und auf Treppenstufen. Der akute Mangel an Sitzgelegenheiten hatte aber auch durchaus Vorzüge. So erklärte Richard Stücklen, der zu den Mitgliedern des Ersten Deutschen Bundestages gehörte, als dessen späterer Präsident: „Der Abgeordnete von ’49 musste, wenn er sitzen wollte, ins Plenum oder ins Restaurant. Kein Wunder, dass die Plenarsitzungen damals stärker besucht waren als heute.“
Damals war auch das kulinarische Repertoire des Bundestagsrestaurants, vermute ich, oft noch weniger attraktiv als die parlamentarische Tagesordnung.
Vollständig behoben wurde das Provisorium nie. Erst 20 Jahre später, im Februar 1969 in der Amtszeit des Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier, wurde das auch als „Langer Eugen“ bezeichnete Abgeordnetenhochhaus bezugsfertig. Die damit eröffneten Möglichkeiten galten damals als Quantensprung in der Unterbringung der Abgeordneten. Endlich verfügte jeder Abgeordnete über ein Einzelbüro. Sogar ein Waschbecken gab es, zum Waschen allerdings nur kaltes Wasser. Wenige Jahre später sollte der „Lange Eugen“ dann bei neuen Abgeordneten einen geradezu verheerenden Ruf erhalten als beengter Kaninchenstall mit der bescheidenen Möglichkeit der adäquaten Unterbringung entweder der Abgeordneten oder ihrer Mitarbeiter, niemals aber beider gleichzeitig - sicherlich auch ein Zeichen dafür, wie rasch die vermeintlich guten alten Zeiten erst langsam immer besser wurden.
Schon in der ersten Wahlperiode waren Telefongespräche für die Abgeordneten zwar kostenfrei; wer aber zu lange telefonierte, wurde vom Bundestagspräsidenten persönlich ermahnt, sparsamer zu sein.
Bescheiden waren auch die Wohnungen, die in Bonn für die Abgeordneten zur Verfügung standen. Der Abgeordnete Günter Goetzendorff, der für die Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung (WAV) - auch das gab es damals - im Bundestag saß, hat die Situation so beschrieben: „In Bonn fand ich bei einem Studienrat ein Zimmer zur Untermiete. Dort wohnte ich mit meinem Abgeordnetenkollegen Dr. Adolf Arndt von der SPD. Wir waren sehr behelfsmäßig untergebracht. Wenn seine Frau zu Besuch kam, konnte ich frühmorgens das Badezimmer nicht benutzen, weil sie darin schlief.“
Viele Abgeordnete der ersten Stunde verfügten über keinerlei parlamentarische Erfahrung. Ein Stenograf, der bereits für die Weimarer Nationalversammlung und den Parlamentarischen Rat gearbeitet hatte, charakterisierte den Ersten Deutschen Bundestag bei einem Vortrag im März 1950 einmal so: „Da tauchen 402 Abgeordnete auf, von denen bestenfalls 10 Prozent etwas vom parlamentarischen Betrieb verstanden. Die anderen waren vollkommene Neulinge. Sie kommen mit Anforderungen aller Art, verstehen nichts, reden daher, dass sich einem die Fingernägel aufbiegen …“
Meine Damen und Herren, heute halten die Stenografen des Bundestages, die zu Recht einen exzellenten Ruf genießen, keine Vorträge mehr und solche schon gar nicht.
In der Tat bestand auch das erste deutsche Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg nicht aus „Wunderheilern“, wie die Tageszeitung Die Welt die Konstituierung des Deutschen Bundestages vor 60 Jahren kommentierte. Dieses Parlament ist der ihm durch das Grundgesetz übertragenen Verantwortung aber zweifellos gerecht geworden und hat in den vergangenen 60 Jahren mit dem Vertrauen, das der Verfassung und ihren Organen immer mehr zugewachsen ist, tragfähige politische Grundlagen gelegt, Grundlagen, die über die Bonner Zeit hinaus auch die Berliner Republik prägen.
Es hat große, denkwürdige Debatten gegeben: im alten historischen Plenarsaal, der gewiss nicht abgerissen worden wäre, wenn damals das Ende des Provisoriums absehbar gewesen wäre; später im Wasserwerk - das als Parlamentsgebäude weder gebaut wurde noch wirklich geeignet war und vielleicht gerade deshalb ganz besonders beliebt geworden ist -, in dem die Nachricht vom Fall der Berliner Mauer ein Höhepunkt unserer Parlamentsgeschichte wurde; schließlich hier im neuen Plenarsaal, einem glänzenden Beispiel zeitgenössischer Architektur und demokratischer Baukultur, den wir zu einem Zeitpunkt übernommen haben, als bereits klar war, dass wir nicht bleiben, sondern im wiedervereinigten Deutschland nach Berlin ins Reichstagsgebäude ziehen würden.
Aber es waren eben nicht nur die großen Debatten, die in Erinnerung geblieben sind, sondern auch die großen Entscheidungen, die hier getroffen wurden und die den Weg unseres Landes bestimmt haben: In den ersten Jahren gelang es dem Deutschen Bundestag, durch weitreichende gesetzgeberische Maßnahmen wie das Lastenausgleichsgesetz die Folgen von Krieg und Vertreibung zu lindern. In den gleichen Zeitraum fielen grundlegende außenpolitische Weichenstellungen, die der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedurften, so der Deutschlandvertrag, das Wiedergutmachungsabkommen mit dem Staate Israel (1952), der Aufbau der Bundeswehr und der NATO-Beitritt (1955) sowie die Römischen Verträge (1957).
Mit der Sozialgesetzgebung der 50er-Jahre legte der Deutsche Bundestag die Fundamente für die Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehörten der Kündigungsschutz, das Kindergeld und die große Rentenreform. Auch die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes, das den Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte verleiht, fällt in diese frühen Jahre.
Zu den wichtigsten parlamentarischen Leistungen in der Zeit der Großen Koalition von 1966 bis 1969 gehören die Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzverfassung, das liberalisierte Strafrecht, die Bewältigung der damaligen Krise des Arbeitsmarktes und die Entscheidung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die leidenschaftlichen Debatten über die sogenannten „Notstandsgesetze“ sind unvergessen; die damit verbundenen Befürchtungen wie Beschwörungen haben sich längst erledigt.
In der Zeit der ersten sozialliberalen Koalition Anfang der 70er-Jahre wurden der Moskauer und der Warschauer Vertrag sowie der Grundlagenvertrag mit der DDR geschlossen mit dem „Brief zur deutschen Einheit“. 1972 trat die Bundesrepublik Deutschland den Vereinten Nationen bei, ein Schritt, den der Deutsche Bundestag parlamentarisch begleitete und ratifizierte.
Als 1989 infolge der friedlichen Revolution in der DDR die Mauer fiel, flankierte der Deutsche Bundestag die außenpolitischen wie die innenpolitischen Initiativen der Bundesregierung zur Wiederherstellung der deutschen Einheit. Der Einigungsvertrag wurde ratifiziert. Am 20. Dezember 1990 nahm zum ersten Mal seit 1932 ein frei gewähltes gesamtdeutsches Parlament seine Arbeit auf. Dieses Parlament beschloss 1991 den Umzug der Regierung und des Parlaments von Bonn nach Berlin, übrigens mit einer ähnlich knappen Mehrheit wie bei der ersten Entscheidung im November 1949 für Bonn statt Frankfurt als Sitz der Verfassungsorgane.
Den Prozess der europäischen Integration hat der Deutsche Bundestag seit den 50er-Jahren konstruktiv begleitet und maßgeblich mitbestimmt. Dazu gehörte die Zustimmung zum Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, von dem im Roman Das Treibhaus die Rede ist. Dieser Vertrag, der schon damals eine erstaunlich weitgehende Bereitschaft zur Übertragung von nationalen Hoheitsrechten voraussetzte, ist weder im Deutschen Bundestag noch beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, sondern in der französischen Nationalversammlung, die die Zustimmung zu diesem hier beschlossenen Vertrag verweigerte. Alle weiteren Integrationsschritte von der Wirtschaftsgemeinschaft über die Europäische Gemeinschaft bis zur Union und die damit verbundenen europäischen Verträge sind im Deutschen Bundestag verhandelt und regelmäßig mit hohen fraktionsübergreifenden Mehrheiten ratifiziert worden. Seit Anfang 2007 unterhält der Bundestag ein eigenes Verbindungsbüro in Brüssel, um seine Verpflichtungen in europäischen Angelegenheiten auch unabhängig von der Regierung angemessen erfüllen zu können.
Meine Damen und Herren, dass der Deutsche Bundestag der zentrale Ort der politischen Entscheidungsfindung in Deutschland ist, zeigt sich nicht nur an den großen Richtungsentscheidungen, die in unserem Parlament getroffen worden sind. Es zeigt sich auch an den Persönlichkeiten, mit denen die deutsche Nachkriegsgeschichte in Verbindung gebracht wird. So sind, ohne dass das Grundgesetz dies als verfassungsrechtliche Bedingung so bestimmte, ausnahmslos alle Bundeskanzler aus der Mitte des Deutschen Bundestages gewählt worden oder haben, wie im Falle Kurt Georg Kiesingers, die nächste Gelegenheit genutzt, sich um ein Mandat im Deutschen Bundestag zu bewerben. Das gilt übrigens gleichermaßen für nahezu alle Bundesminister. Der Bundestag ist also auch die wichtigste Institution für die Rekrutierung des politischen Spitzenpersonals der Exekutive. Es muss auch kein Zufall sein, dass die anwesenden Mitglieder der Bundesregierung und viele ehemalige Minister bei dem heutigen Festakt viel lieber im Plenum des Bundestages Platz nehmen wollten als auf der Regierungsbank. Das ist vermutlich nach dem 27. September wieder umgekehrt.
Zweifellos hat der Bundestag wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer parlamentarischen Demokratie entwickelt hat, die um vieles stabiler, auch solider, in sich gefestigter und viel breiter akzeptiert ist, als dies der Weimarer Republik vergönnt war. Der zu einem solchen dezidierten Urteil aus mancherlei Gründen besonders geeignete und berufene Außenminister Joschka Fischer hat in Verbindung mit dem Umzug nach Berlin festgestellt, „dass die deutsche Demokratie im fünfzigsten Jahr ihres Bestehens keine Systemfrage mehr kennt … und dies ist eine überaus beruhigende Botschaft für Berlin und die ‚Berliner Republik‘.“
Das hätte nach meiner lebhaften Erinnerung der Abgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer Joschka Fischer bei seiner ersten Wahl in den Deutschen Bundestag ganz sicher nicht so formuliert.
Diese Entwicklung hat auch mit der politischen und parlamentarischen Kultur zu tun, die sich vielleicht nur hier in Bonn in den ersten Nachkriegsjahrzehnten so günstig entwickeln konnte, wie sie sich tatsächlich entwickelt hat. So wurde die Bezeichnung „Bonner Republik“ im Laufe der Jahrzehnte im In- und Ausland immer mehr zu einem Qualitätsmerkmal. In den Worten von Egon Bahr: „Sie stand für Überschaubarkeit, Berechenbarkeit, Durchsichtigkeit und den daraus zu ziehenden Schluss: vielleicht etwas provinziell, vielleicht etwas spießig, aber sicher nicht bedrohlich; vor diesen Deutschen braucht man keine Angst zu haben.“
Die Bonner Jahre haben diese Republik geprägt, und sie prägen sie noch heute. 8 547 Gesetzentwürfe wurden bis zum Umzug nach Berlin in den Deutschen Bundestag eingebracht und 5 505 Gesetze verabschiedet. Schon zu seinem 20. Geburtstag bezeichneten Journalisten den Deutschen Bundestag als „fleißigstes Parlament der Welt“. Es ist deswegen nicht weiter erstaunlich, dass Verfahren und Stil der Bonner Republik ohne jede substanzielle Änderung auch nach Berlin übertragen wurden. Wer sich hier gestern und heute umgesehen hat, der wird festgestellt haben: Der Umzug hat Bonn offensichtlich stärker verändert als das Parlament und unser politisches System.
„Bonn ist nicht Weimar“, hatte der Deutschlandkorrespondent der Züricher „Tat“ , René Allemann, schon in der zweiten Hälfte der 50er-Jahre erleichtert festgestellt. Der Satz wurde zum geflügelten Wort. Bonn ist nicht Weimar, und Berlin ist in mancherlei Hinsicht Bonn geblieben. Das eine ist so beruhigend wie das andere.
In der Bonner Republik wurden die Fundamente für eine politische Kultur gelegt, die zwar durchaus heftige Auseinandersetzungen kennt, die aber stets auch die Bereitschaft zum Kompromiss und die Kraft zur Integration hatte. Nichts verdeutlicht dies vielleicht besser als die Entwicklung der Grünen, die 1983 dezidiert systemkritisch als Antiparteien- Partei hier in Bonn auftraten, als Bewegung, die mit „diesem ganzen Laden“ nichts zu tun haben wollte und deren Repräsentanten im Parlament Wert darauf legten, sich nicht nur äußerlich von den etablierten Politikern zu unterscheiden, sondern zum Beispiel auch dadurch, dass sie ihre Mandate nach dem Rotationsprinzip nach zwei Jahren an sogenannte Nachrücker weitergeben wollten - oder jedenfalls sollten.
Ich glaube, es spricht weder gegen die Partei, die sie schließlich doch geworden ist, noch gegen den deutschen Parlamentarismus, wenn man heute feststellt, dass sie durch unser parlamentarisches System stärker verändert worden ist als dieses System durch sie.
Meine Damen und Herren, nicht nur das Beispiel der Grünen zeigt im Übrigen, dass der Deutsche Bundestag nicht auf ein bestimmtes Parteiensystem festgelegt und unser Wahlsystem gegenüber Änderungen im Wahlverhalten flexibler ist als oft behauptet. Das personalisierte Verhältniswahlrecht und die Fünfprozentklausel begrenzen eine zu starke Zersplitterung der organisierten Meinungen im Parlament und erleichtern damit die parlamentarische Willensbildung, verhindern den Zugang neuer politischer Kräfte in den Bundestag aber offenkundig keineswegs. Im Ersten Deutschen Bundestag, für den es die Fünfprozentklausel in der jetzigen Form nicht gab, waren übrigens insgesamt zehn Parteien vertreten. Im Laufe der Jahre ist bei prinzipiell gleichem Wahlrecht durch Wählerentscheid die Anzahl der im Parlament vertretenen Gruppierungen auf drei Fraktionen zurückgegangen und schließlich auf vier, heute fünf Fraktionen wieder angewachsen.
Die Erfolgsgeschichte der zweiten deutschen Demokratie ist nicht zuletzt auch den politischen Parteien zu verdanken. Bei keiner anderen Institution ist die Diskrepanz zwischen tatsächlicher Leistung und niedriger Reputation so groß wie bei ihnen. Perfekt sind die Parteien hierzulande gewiss nicht - ebenso wenig wie die Unternehmen, die Banken, die Gewerkschaften, die Vereine und die Verbände. Aber sie haben mit ihren vielen Tausend Mitgliedern und ganz überwiegend ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträgern einen beachtlichen Beitrag zur Artikulation von Interessen wie zur Konsensbildung unserer Gesellschaft geleistet, der mehr Anerkennung verdient, als das in der Öffentlichkeit meist geschieht.
Der Demokratie als Staatsform standen viele Menschen in diesem Lande zunächst sehr skeptisch gegenüber. Das wird nicht nur in der Literatur, wie gerade vorgetragen, deutlich, sondern auch in vielen politischen Biografien. So heißt es in den Erinnerungen von Erich Mende: „Natürlich waren wir uns alle darüber klar, daß auch an dem zweiten Beginn der deutschen Demokratie viel Abneigung, ja sogar Feindseligkeit in weiten Kreisen der Bevölkerung zu erwarten war. Theodor Heuss hatte mit Recht die Unpopularität der deutschen Demokratie beklagt. Sie sei zweimal nach einer Niederlage ... nach Deutschland gekommen. Warum sollten ausgerechnet wir es einfacher haben als die Abgeordneten der Reichstage nach 1919 in Berlin, noch dazu in einem zerstörten, geteilten und besetzten Deutschland der drei Westzonen hier in Bonn?“
Heute hat sich Deutschland im Unterschied zur Weimarer Republik zu einer Demokratie mit überzeugten Demokraten entwickelt: Bei einer im Herbst 2008 veröffentlichten repräsentativen Umfrage erklärten 95 Prozent der Befragten, Befürworter der demokratischen Idee zu sein, und immerhin drei Viertel sind auch mit der konkreten Form zufrieden, die die Demokratie im Grundgesetz gefunden hat.
Einzuräumen ist allerdings, dass sich nur 45 Prozent der Befragten auch mit der Praxis der Demokratie in Deutschland zufrieden zeigen, was in Anbetracht der zuvor genannten Zahlen ganz offenkundig nicht als ein Zeichen von Demokratieverdrossenheit gewertet werden kann, sondern als manchmal lästige, jedenfalls aber legitime Kritik an konkreten Entscheidungen oder Entwicklungen. Manches, was vorschnell als „Politikverdrossenheit“ interpretiert wird, ist vielleicht eher Ausdruck eines gereiften Urteilsvermögens, zwischen den Prinzipien unserer Verfassung auf der einen Seite und ihrer alltäglichen Praxis auf der anderen Seite unterscheiden zu können - und auch zu wollen.
Was viele Bürgerinnen und Bürger an der Politik ganz offenkundig stört, sind politischer Streit und zähe Entscheidungsprozesse. Beides müssen die Wähler wie die Gewählten allerdings aushalten; Streit muss sein. Demokratie ist kein Verfahren zur Vermeidung von Streit, sondern zur Herbeiführung mehrheitlich getragener Lösungen, und demokratische Lösungen sind weder durch autoritäre Kommandos noch im Hauruckverfahren zu haben, schon gar nicht angesichts der komplexen und komplizierten Probleme, um die es geht. „Die öffentliche Lust auf eine alexandrinische, knotenzerhauende Politik ist eine undemokratische Lust.“ So hat Heribert Prantl vor wenigen Tagen in einem lesenswerten Kommentar geschrieben und hinzugefügt: „Ein Demokrat haut nicht schnell zu, sondern nestelt herum; er lässt nicht die Fetzen fliegen, sondern versucht, die Knoten zu lösen.“
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Bundestag war nie und ist gewiss auch heute kein „Gesangsverein“, kein – in der Formulierung von Wolfgang Koeppen - „einfältiger Chor“ zu einem von wem auch immer vorgetragenen Solo. Im Deutschen Bundestag wurde die Regierungsarbeit im Gegenteil immer kritisch, aber konstruktiv begleitet und von Teilen der Abgeordneten nicht selten auch leidenschaftlich bekämpft, in einigen wichtigen Fragen gelegentlich auch unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit. Und im Unterschied zur Weimarer Republik wird in diesem Parlament die Bereitschaft zum Kompromiss als demokratische Tugend begriffen und praktiziert. Deshalb haben wir allen Grund dazu, stolz auf dieses Parlament und unsere inzwischen 60-jährige parlamentarische Tradition zu sein und selbstbewusst in die Zukunft zu blicken.
Meine Damen und Herren, wer um die Anfänge weiß, muss diese 60 Jahre nicht für ein Wunder halten, aber doch für eine glückliche Fügung, ein Geschenk, für das wir dankbar sein sollten.
Alle, die heute in Deutschland leben, profitierten von guten, historisch beispiellosen ökonomischen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen. Umso größer ist die Versuchung, diese Bedingungen für eine Selbstverständlichkeit zu halten und sich nicht klarzumachen, dass dies eben nicht der Regelfall der deutschen Geschichte ist, sondern die seltene, aber glücklicherweise nun seit Jahrzehnten stabile Ausnahme, eine Errungenschaft, die immer wieder unser Engagement erfordert. Dazu gehört insbesondere auch die Teilnahme an Wahlen, zu der ich gerade heute, nur wenige Tage vor der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufrufe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, eine stabile Regierung, eine gesunde Wirtschaft, eine neue soziale Ordnung in einem gesicherten Privatleben - das waren vor 60 Jahren die von Paul Löbe beschriebenen Erwartungen der Deutschen an ihr Parlament. Als – ich zitiere - „erste Aufgabe“ der Abgeordneten nannte Paul Löbe dazu die Wiedergewinnung der deutschen Einheit, verbunden mit der Versicherung - ich zitiere weiter -, „dass dieses Deutschland ein aufrichtiges, von gutem Willen erfülltes Glied eines geeinten Europa sein will“.
Auch diese Hoffnung hat sich erfüllt. Unser Dank und Respekt gilt nicht nur den Müttern und Vätern unserer Verfassung, sondern allen Frauen und Männern, den bekannten und den in der Regel nicht namentlich genannten, die dieses Land unter schwierigen Bedingungen wieder aufgebaut und zu einem der angesehensten Mitglieder der Völkergemeinschaft gemacht haben.
60 Jahre nach der Gründung zweier deutscher Staaten und 20 Jahre nach dem Fall der Mauer und der Überwindung der Teilung würdigen wir mit besonderer Hochachtung den Einsatz der vielen Tausend Menschen in der damaligen DDR, die in einer beispiellosen unblutigen Revolution politische Bevormundung und Entmündigung überwunden und mit der souveränen Entscheidung der ersten frei gewählten Volkskammer, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beizutreten, erstmals in der Geschichte der Deutschen individuelle Freiheit und staatliche Einheit in einem demokratischen Rechtsstaat zusammen möglich gemacht haben.
Meine Damen und Herren, 60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und 20 Jahre nach Überwindung der Teilung haben wir in ganz Deutschland nicht nur Frieden, Stabilität und Wohlstand. Wir haben endlich Einigkeit und Recht und Freiheit. Im Glanze dieses Glücks können wir voller Dankbarkeit dieses Fest feiern.
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